ADFC sieht diesen Vorschlag äußerst kritisch
Radeln in Fußgängerzone
Mettmann. In Velbert soll die Fußgängerzone werktags zwischen 18.30 und 10.30 Uhr für den Radverkehr freigegeben werden. An Wochenenden soll dies sogar ganztägig der Fall sein. Die Begründung dafür ist unter anderem den Individualverkehr mehr auf das Rad zu verlagern und das Erreichen der Klimaziele zu unterstützen.
Dazu hat sich jetzt der Allgemeine Deutsche Fahradclub zu Wort gemeldet. Die Vertreter der Radfahrer erklären, dass sie generell eine solche Maßnahme begrüßen und die Planungen der Stadt unterstützen. In diesem speziellen Fall seien aber viele handwerkliche und sachliche Fehler begangen worden. Der ADFC: "Die Maßnahme wird auch nach optimistischer Abschätzung keinen nennenswerten Beitrag zur Erhöhung des Modal-Split und nicht zur Verlagerung des Mobilen-Individual-Verkehr (MIV) in Richtung Radverkehr führen. Ebenso wird kein Beitrag zum Erreichen der Klimaziele der Stadt Velbert für 2030 und 2050 nachweisbar sein. Schlimmer noch: die in der Beschlussvorlage genannten Klimaziele sind mit den aktuellen nationalen Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar."
Velbert braucht durchgängige Radinfrastruktur
Der ADFC moniert weiter: "Das NRW-Nahmobilitäts-/Fahrradgesetz sieht die gemeinsame Nutzung von Verkehrswegen in Städten für Rad- und Fußgänger nicht vor. Nach §11 des Gesetzes soll das nur in Ausnahmefällen möglich sein, wenn eine Trennung Fuß- und Radverkehr nicht möglich ist." benötigen wir in Velbert einen Plan für eine flächendeckende, durchgängige, alltagstaugliche und sichere Radinfrastruktur. Die Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone gehört nicht dazu. Sollte die Öffnung der Fußgängerzone in Erwägung gezogen werden, so ist auf das Vorrecht der Fußgänger, die Einhaltung der Abstände und Geschwindigkeiten (Schritt) hinzuweisen und stichpunktartig zu überprüfen."
Autor:Dieter Frey aus Essen |
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