Positiver Jahresabschluss
"Wir haben den Haushaltsausgleich für das Jahr 2017 diesmal nicht nur angestrebt, sondern auch erreicht", so Bürgermeister Dirk Lukrafka. Zur Erinnerung: Mit dem Jahreshaushalt 2016 ist dies nicht gelungen, da gab es ein Defizit von 600.000 Euro.
Nun aber hat die Stadt das Jahr 2017 nach dem vorliegenden Entwurf, der gestern auch in den Rat eingebracht wurde, mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen. "Dies ist das erste Mal seit 1992 der Fall", informiert der Obere der Stadt.
„Im Saldo hat Velbert 2017 mit 529.449,35 Euro abgeschlossen“, sagt Stadtkämmerer Christoph Peitz. Darin enthalten seien das Jahresergebnis in Höhe von 2.029.965,79 Euro sowie der davon abzuziehende Verlust des Kultur- und Veranstaltungsbetriebes Velbert von 1.500.516,44 Euro. „Dazu beigetragen haben auch die Gewerbesteuereinnahmen, dort war 2017 ein klarer Aufwärtstrend erkennbar“, sagt der Bürgermeister. "Wir haben zwar nicht die angestrebten 44,6 Millionen erreicht, es waren aber immerhin 44,4 Millionen." Hinzu kommen weitere 39 Millionen aus der Einkommenssteuer. Und die niedrige Kreisumlage habe ebenso positive Effekte für Velberts Haushalt gehabt.
Neben diesen großen finanziellen Faktoren, haben viele kleine und diszipliniert verfolgte Haushaltsmaßnahmen gegriffen. Stellvertretend für alle Beschäftigten dankte der Bürgermeister dem Kämmerer Christoph Peitz und seinem Team von den Finanzdiensten daher für ihren großen Einsatz.
Sollten das laufende Haushaltsjahr und die Folgejahre ebenso positiv abgeschlossen werden - wozu die Stadt Velbert als Stärkungspaktkommune verpflichtet ist - und sollte ferner die Konjunktur stabil bleiben, könne auf zusätzliche Haushaltssicherungsmaßnahmen verzichtet werden. "Durch den positiven Abschluss können nun für die Zukunft der Stadt wichtige Investitionen auf den Weg gebracht werden."
Information:
-Der Jahresabschluss ist unter www.velbert.de/fileadmin/user_upload/buergerinfo/rathaus/haushalt/Jahresabschluss-2017-Entwurf.pdf einsehbar.
-Die Jahresabschlüsse werden nach Maßgabe des § 95 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW aufgestellt. Sie bilden das Ergebnis der Haushaltswirtschaft der entsprechenden Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der Vermögens-, Schulden- sowie Ertrags- und Finanzlage ab.
-Der Jahresabschluss enthält die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Bilanz, den Anhang, den Lagebericht.
Autor:Maren Menke aus Velbert |
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