Bebauungspläne der Stadt Velbert
Öffentlichkeitsbeteiligung am 7. Dezember
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung verschiedener Bebauungspläne der Stadt Velbert findet am Mittwoch, 7. Dezember, um 17 Uhr im Saal Velbert des Rathauses, Thomasstraße 1 in Velbert, statt.
Dabei geht es um die Aufstellung der Bebauungspläne Friedrich-Ebert-Straße / Dürerstraße (Nr. 666.01), Kastanienallee (Nr. 669, 1. Änderung), Hülsbecker Weg / Gut Stock (Nr. 752) sowie zur Aufstellung der Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan Friedfeld (Nr. 814). Alle Bürger - auch Kinder und Jugendliche - sind eingeladen und können sich während der Veranstaltung zu den Planungen und deren Zielen äußern, die von der Verwaltung erläutert werden. Die Planunterlagen hängen bereits ab 16 Uhr im Veranstaltungsraum aus. Das Tragen einer medizinischen Maske während der Öffentlichkeitsbeteiligung, außer am Sitzplatz, wird empfohlen und der Sicherheitsabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen sollte weiterhin eingehalten werden.
Online-Beteiligung und per Post
Weitere Info finden sich ab Mittwoch, 7. Dezember, bis einschließlich Freitag, 16. Dezember, auch auf der Homepage der Stadt Velbert sowie auf der Homepage des Amts für Stadtpanung. Es besteht die Möglichkeit, sich zu den Planungen über das Onlinebeteiligungsportal zu äußern. Eine Beteiligung ist zudem auch postalisch an Stadt Velbert, Abteilung 3.1 Bauleitplanung und Denkmalschutz, Thomasstraße 1, 42551 Velbert, oder per E-Mail an Bauleitplanung@velbert.de sowie per Fax an 02051/26-2742 möglich.
Die Bebauungspläne im Einzelnen
- Bebauungsplan Friedrich-Ebert-Straße / Dürerstraße (Nr. 666.01)
Der bisherige AOK-Verwaltungsstandort an der Friedrich-Ebert-Straße wird aufgegeben. Vor dem Hintergrund des aktuellen Bedarfs nach Wohnraum und der nicht mehr vorhandenen Nachfrage nach einer gewerblichen Nachnutzung dieser Flächen bietet sich nun die Chance auf eine städtebauliche Neuordnung des Areals. So soll dort künftig eine Wohnflächenentwicklung nach den Vorgaben des Velberter Wohnungsbauprogramms 2022-2030 ermöglicht werden. Die Grundstücke wurden durch einen Investor aus der Wohnungsbauwirtschaft gekauft, der beabsichtigt, dort neue Wohngebäude zu errichten, die nach bisheriger Planung rund 78 Wohneinheiten umfassen sollen. Zur Umsetzung der Planung ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
- Bebauungsplan Kastanienallee (Nr. 669, 1. Änderung)
Der bestehende Bebauungsplan Kastanienallee soll geändert werden, um die bisher auf der Fläche vorgesehene Wohnbebauung in Form von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern anzupassen. Anstatt der geplanten Einfamilienhäuser ist die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in einem begrünten Quartier vorgesehen. Insgesamt entstehen rund 74 Wohneinheiten im Mietsegment in verschiedener Größe und Ausstattung, die eine breite Zielgruppe der Bevölkerung ansprechen soll.
- Bebauungsplan Hülsbecker Weg / Gut Stock (Nr. 752)
Im Bereich der Brachfläche östlich des Hülsbecker Weges soll eine neue Wohnbebauung ermöglicht werden. Hierfür hat der Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität in seiner Sitzung vom 1. September die Fortführung des Bebauungsplans Hülsbecker Weg / Gut Stock – auf Basis eines hinsichtlich der möglichen Bauflächen reduzierten städtebaulichen Entwurfes beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Planung soll nun eine deutlich größere Fläche von einer Bebauung ausgespart werden, sodass eine Freifläche von einer Größe von rund 3.300 Quadratmetern verbleibt. Teile dieser Fläche können beispielsweise weiterhin der Suchthilfeeinrichtung „Gut Stock“ als Freifläche für die therapeutische Tierhaltung angeboten werden. Auf dem zur Bebauung vorgesehen Teil der Fläche östlich des Hülsbecker Weges sollen nach aktueller Planung rund neun Einfamilienhäuser auf Grundstücken von rund 290 bis 490 m² entstehen.
- Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan Friedfeld (Nr. 814)
Die Siedlung am Tenner Berg entstand im Rahmen einer Bauträgermaßnahme in den späten 1990er Jahren auf Basis des Bebauungsplans Friedfeld, der am 29. November 1996 rechtskräftig wurde. Dieser Bebauungsplan kann als vollständig umgesetzt angesehen werden. Zusätzlich zu den damals geplanten baulichen Anlagen sind im Laufe der Jahre verschiedene bauliche Anlagen hinzugekommen, die mit dem vorhandenen Bebauungsplan nicht mehr vereinbar sind, aber aus städtebaulicher Sicht vertretbar sind. Dies betrifft insbesondere zahlreiche Stellplätze im Bereich der Vorgärten, die aufgrund der im Ursprung geringen Anzahl von Stellplätzen, entstanden sind und zudem abseits der Wohnhäuser vorgesehen waren. Um einen planungsrechtlichen Zustand herbeizuführen, der die aktuellen Verhältnisse berücksichtigt, soll nun der alte Bebauungsplan aufgehoben werden, sodass künftig bauliche Anlagen nach § 34 Baugesetzbuch zu bewerten sind.
Autor:Claudia Jung aus Velbert |
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