Neue Corona-Verordnung
NRW lockert weiter

In vielen Bereichen (Restaurants, Museen, Hotels) gilt ab Freitag in NRW wieder 3G. | Foto: Alexandra Koch auf Pixabay
  • In vielen Bereichen (Restaurants, Museen, Hotels) gilt ab Freitag in NRW wieder 3G.
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Ab Freitag, 4. März, treten in NRW weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Davon profitieren vor allem Ungeimpfte. Auch Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. 

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt damit den zweiten Öffnungsschritt um. Gesundheitsminister Karl-Josef Lauterbach (CDU): „Mit den Öffnungen, die uns die weiterhin positive Entwicklung gerade in unseren Krankenhäusern erlaubt, gehen wir einen großen Schritt in Richtung Normalität."
Im Einzelnen heißt das: 

Gastronomie, Kultur und Sport

Ungeimpfte dürfen wieder Restaurants besuchen und als Touristen in Hotels übernachten, wenn sie einen negativen Test vorlegen (3G). Gleiches gilt für Museen, Ausstellungen, Konzerte und sonstige Kulturveranstaltungen. Ungeimpfte dürfen wieder Sport im Innen- und Außenbereich treiben und als Zuschauer auf den Tribünen Platz nehmen. Die Kapazitätsgrenzen werden dabei zum Teil deutlich nach oben geschoben.
Ausnahmen: Nur Volksfeste, Großveranstaltungen, Veranstaltungen mit Tanz, Diskotheken, Bordelle und mehr dürfen nicht unter 3G-Bedingungen stattfinden bzw. öffnen. 

Clubs, Diskotheken und 2G+Veranstaltungen

Für Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Teilnehmen dürfen nur doppelt geimpfte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung verfügen.
Auch Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen dürfen ab dem 4. März wieder öffnen. Hier genügt eine Booster-Impfung nicht als Eintrittskarte. Auch dreifach Geimpfte müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen oder genesen sein. Dafür besteht keine Maskenpflicht. 

Zuschauerkapazitäten für Veranstaltungen

Veranstaltungen mit bis zu 1000 Zuschauern unter 3G: Bis 500 Teilnehmer gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen. Sind zwischen 500 und 1000 Personen anwesend, darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60 Prozent der über 500 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen. Insgesamt sind dabei höchstens 1.000 gleichzeitig anwesende Zuschauende, Besucher oder Teilnehmer zulässig. Wird 2G-plus gewährleistet, entfällt bis zu einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen auch die Maskenpflicht.
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen unter 2G+: In Innenräumen dürfen 60 Prozent der Höchstkapazität genutzt werden, es herrscht Maskenpflicht. Die Grenze von 6.000 Personen darf  nicht überschritten werden. Im Freien können maximal 75 Prozent der Kapazitäten bei einer Höchstgrenze von 25.000 Zuschauern belegt werden. 

Keine Beschränkungen für Kinder und Jugendliche

Die Zugangsbeschränkungen 2G-plus und 3G gelten ab sofort nicht mehr für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Ihnen ist also ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahl zulässig ist.

Das gilt weiter

Basisschutz-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bleiben bestehen.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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