NRW-Landrätekonferenz in Berlin

Die NRW-Landräte mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier.
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NRW-Landräte fordern Ausgleich der Integrationskosten für Flüchtlinge

Berlin/Düsseldorf – Die faire Verteilung der Kostenlast für die Integration der Flüchtlinge zwischen Kommunen, Ländern und Bund stand im Mittelpunkt der NRW-Landrätekonferenz in Berlin.

„Integration erfolgt vor Ort und belastet daher vor allem die Kommunen. Das müssen Bund und Land anerkennen und für eine entsprechende Finanzausstattung sorgen“, so der Präsident des Landkreistages NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann).

Einmal jährlich treffen sich die NRW-Landräte in Berlin und suchen dort das direkte Gespräch mit Bundespolitikern, um gemeinsam mit ihnen Probleme und Lösungswege bundesweiter kommunalrelevanter Themen zu erörtern und den kommunalen Positionen Nachdruck zu verleihen. Beim diesjährigen Treffen im Bundesinnenministerium und dem Bundeskanzleramt standen der Entwurf für das neue Integrationsgesetz und die Verteilung der Integrationskosten für Flüchtlinge im Fokus der Gespräche mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier, Bundesinnenminister Thomas de Maizière, Bundesarbeits- und sozialministerin Andrea Nahles sowie dem Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Werner Gatzer. Weitere Gesprächspartner waren die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenminister, Dr. Günter Krings.

Der Landkreistag NRW begrüßt prinzipiell das von der Großen Koalition geplante Integrationsgesetz. Für die Umsetzung brauchen die Kommunen aber mehr Unterstützung. Denn sie leisten den Großteil der Integrationsarbeit, von der Bildung über die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bis zur Kinderbetreuung. Durch die Wahrnehmung dieser langfristigen und gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entstehen vor Ort hohe Kosten. Dies gilt im besonderen Maße, da die Kreise und kreisfreien Städte auch den größten Teil der Wohnungskosten nach dem SGB II (Hartz IV) übernehmen müssen und aktuell immer mehr Flüchtlinge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II übergehen. „Mit diesen Belastungen dürfen die Kreise nicht alleingelassen werden“, betonte Präsident Hendele.

Autor:

Andre Tessadri aus Velbert

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