Treffen zweier Haushalte möglich
"Notbremse" über Ostern gelockert

Ostern dürfen sich in NRW zwei Haushalte treffen - unabhängig von der Inzidenz.  | Foto: Foto: Pixabay
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  • hochgeladen von Miriam Dabitsch (Redakteurin)

An den Ostertagen dürfen sich in NRW Personen aus zwei Haushalten treffen. Vom 1. bis 5. April werden die Kontaktbeschränkungen der so genannten "Notbremse" aufgeweicht. 

Grundsätzlich tritt die Notbremse ab kommenden Montag, 29. März, in allen Städten und Kreisen in Kraft, die mehrere Tage in Folge eine Inzidenz über 100 aufweisen. Damit einher gehen striktere Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet. 
Diese Regelung wird in den Regionen mit "Notbremse" in der Zeit vom 1. bis 5. April gelockert. Laut NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann dürfen sich an diesen Tagen grundsätzlich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

8 Kommentare

Bruni Rentzing aus Düsseldorf
am 27.03.2021 um 06:45

Habe gerade auf meine WetterApp
geschaut... Das wird Aprilwetter!

Davor dann noch die Zeitumstellung;
und alles nach wie vor... etwas chaotisch!

Da kann man ja nur

FROHE OSTERN  wünschen!  ;-)))

Neithard Kuhrke aus Wesel
am 27.03.2021 um 10:28

Die "Notbremse" über Ostern lockern halte ich für das falsche Signal. Es könnte zu leichtsinnigen, missverstandenen Maßnahmen führen.

Luzie Schröter aus Fröndenberg/Ruhr
am 27.03.2021 um 12:39

so wie es zur Zeit geregelt ist ist schon in Ordnung .Es dauert eben noch etwas bis es einigermaßen wieder normal ist . Bleibt alle gesund