Treffen zweier Haushalte möglich
"Notbremse" über Ostern gelockert

Ostern dürfen sich in NRW zwei Haushalte treffen - unabhängig von der Inzidenz.  | Foto: Foto: Pixabay
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An den Ostertagen dürfen sich in NRW Personen aus zwei Haushalten treffen. Vom 1. bis 5. April werden die Kontaktbeschränkungen der so genannten "Notbremse" aufgeweicht. 

Grundsätzlich tritt die Notbremse ab kommenden Montag, 29. März, in allen Städten und Kreisen in Kraft, die mehrere Tage in Folge eine Inzidenz über 100 aufweisen. Damit einher gehen striktere Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet. 
Diese Regelung wird in den Regionen mit "Notbremse" in der Zeit vom 1. bis 5. April gelockert. Laut NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann dürfen sich an diesen Tagen grundsätzlich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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