Frage der Woche
Neuen Bußgeldkatalog behalten oder zurück zum alten?

Der neue Bußgeldkatalog sieht bereits bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h ein Bußgeld von 30 Euro vor. Foto: Rudy and Peter Skitterians auf Pixabay
  • Der neue Bußgeldkatalog sieht bereits bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h ein Bußgeld von 30 Euro vor. Foto: Rudy and Peter Skitterians auf Pixabay
  • hochgeladen von Miriam Dabitsch

Scheuers Geeier geht durch die Medien: Nicht zum ersten Mal macht der CSU-Verkehrsminister keine gute Figur. Er stellt er den neuen Bußgeldkatalog im April stolz vor, will die Rechte der Radfahrer stärken. Heute die endgültige Rolle rückwärts, die Novelle wird bundesweit außer Kraft gesetzt.

Gleich zu Beginn hatte es Kritik gehagelt. Die Strafen seien zu hart, hieß es unter anderem von Autoverbänden. Und tatsächlich: Die Polizei Essen beispielsweise hat in der ersten Woche nach Einführung der neuen Straßenverkehrsordnung 46 Führerscheine eingezogen. Dem gegenüber stehen jeweils circa 20 Fahrverbote in den beiden Wochen vor Einführung der Novelle.
 

Bundesrat wollte höhere Strafen für Raser

Entsprechend dauerte es nicht lange, bis Scheuer selbst "seinen" neuen Bußgeldkatalog öffentlich in Frage stellte, er nannte die Fahrverbote "überzogen". Damit wollte er verdeutlichen, dass nicht er, sondern der Bundesrat schärfere Regeln für Raser durchgesetzt und diese dem Verkehrsminister in den Verordnungs-Entwurf hinein diktiert hatte.

Formfehler macht Fahrverbote ungültig

Damit nicht genug: In dieser Woche räumte eine Sprecherin von Scheuer "einen Formfehler" ein, ein fehlender Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage für Fahrverbote, der die Neuerungen ungültig macht. Momentan finden Schuldzuweisungen für das Versäumnis zwischen Verkehrs- und Justizministerium statt. 

Außer Kraft gesetzt

Die Autofahrer freut's. Denn die neuen verschärften Regeln für Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden nun vorerst bundesweit nicht vollzogen. Darin seien sich alle Länder einig, teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gestern Abend nach einem gemeinsamen Gespräch der Länderchefs mit. Praktisch heißt das: In manchen Bundesländern wird die alte Straßenverkehrsordnung angewendet, in anderen wird zwar zum Beispiel nach den neuen Regeln geblitzt, Überschreitungen nach dem neuen Bußgeldkatalog aber momentan nicht geahndet. In Ferienzeiten eine gute Nachricht für alle Autofahrer, die beispielsweise lange Strecken mit dem Auto in den Urlaub zurücklegen. Zur Erinnerung: Wer zum Beispiel in einer Autobahn-Baustelle mit 21 km/h mehr als erlaubt geblitzt wird, sollte nach den neuen Regeln seinen Monat für einen Monat abgeben und 100 Euro zahlen müssen. 

Und Scheuer?

War es wirklich ein Formfehler? Oder geplantes Kalkül, um die härteren Strafen für Raser wieder auszusetzen? Das ist reine Spekulation. Aber es wird wieder etwas hängen bleiben, am Minister, der zuvor schon die Maut-Panne zu verantworten hatte. 

Frage der Woche

Wie seht ihr die Bußgeld-Novelle? Sind die Strafen zu hoch oder gerade richtig? Sollte der alte Bußgeldkatalog wieder eingeführt werden? Oder findet ihr die Novelle gerade gut? Musstet ihr schon mal den Führerschein abgeben oder eine hohe Strafe zahlen? Oder haltet ihr euch immer an die Verkehrsregeln? Diskutiert mit!

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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