Ab 15. Mai in einigen NRW-Städten
Lockerungen für Hotellerie und Außengastronomie

Schon ab 15. Mai dürfen in einigen Städten und Kreisen NRWs wieder Straßencafés, Biergärten und andere Außengastronomie öffnen. | Foto: Pixabay
  • Schon ab 15. Mai dürfen in einigen Städten und Kreisen NRWs wieder Straßencafés, Biergärten und andere Außengastronomie öffnen.
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In Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen mit einer stabilen Inzidenz unter 100 darf ab kommenden Samstag, 15. Mai, die Außengastronomie wieder öffnen. Auch Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen dort wieder Gäste beherbergen.

NRWs Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart möchte damit durch die Krise besonders gebeutelten Branchen eine Öffnungsperspektive geben - "auch wenn wir von Normalität noch weit entfernt sind".

Deshalb sind die ersten Öffnungsschritte an Bedingungen geknüpft:

  • Städte und Kreise müssen mindestens fünf Werktage in Folge eine Inzidenz unter 100 aufweisen, damit die Bundes-Notbremse außer Kraft tritt und die Landes-Lockerungen greifen. Dies betrifft nach Stand heute nur sieben Kreise in NRW. In unserem Verbreitungsgebiet darf demnach die Stadt Mülheim an der Ruhr öffnen. Der Kreis Kleve benötigt am Freitag noch eine Inzidenz unter 100, um ebenfalls am Samstag öffnen zu können. Der Kreis Wesel hat auch schon vier Tage unter 100 erreicht. 
  • Die Lockerungen gelten nur für Geimpfte, Genesene und Getestete.
  • Nur die Außengastronomie darf öffnen, nicht etwa ganze Restaurants oder Gastbetriebe.
  • Hotels und Campingplätze dürfen nur eine Auslastung von 60 Prozent zulassen, um die Einhaltung der Abstandsregeln sicherzustellen. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder Gäste, die geimpft, genesen oder getestet sind, beherbergen. 
  • Einkaufen in Geschäften ist für Geimpfte, Genesene und Getestete ohne Termin, Zeitbeschränkung und Kontaktdaten zulässig. 

Der nächste Öffnungsschritt ist ab einer Inzidenz unter 50 vorgesehen. Dieser beinhaltet:

  • Auch die Innengastronomie sowie Betriebskantinen dürfen für Genesene, Geimpfte und Getestete öffnen.
  • Hotels, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe dürfen ohne Beschränkungen bei der Auslastung öffnen.
  • Messen, Kongresse und Tagungen können wieder durchgeführt werden. 

Wann haben alle Menschen in NRW ein Impfangebot?
Als Ziel gibt NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) vor, dass bis Mitte Juli allen Menschen in NRW ein Impfangebot unterbreitet werden kann.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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