Kreistagsabgeordneter Thomas Küppers: Vorratsdatenspeicherung stellt Bürger unter Generalverdacht
Das Bundesjustizministerium sowie das Innenministerium haben sich auf eine erneute Anlauf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Diese läuft nun unter dem Label "Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten", die maximal 10 Wochen betragen sollen. Der erste Versuch eine Vorratsdatenspeicherung zu etablieren wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
Thomas Küppers (Neue Liberale) ist Abgeordneter im Kreistag Mettmann und meint dazu: "Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen Paradigmenwechsel hin zu einem Präventionsstaat, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt. Ebenfalls eine Frechheit ist der Name - Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten. Dieser sugeriert, dass hier lediglich die Speicherfristen begrenzt werden. Richtig ist: Es werden nun 10 Wochen lang Daten gespeichert, die bislang nicht erhoben wurden.
Autor:Thomas Küppers aus Velbert |
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