Klimaschutzaufbruch 2021
Klimaschutz und Energiewende in Velbert

Wir leben in einer aufregenden Zeit. Die Corona-Pandemie werden wir im Jahr 2021 in den Griff bekommen. Unabhängig davon sollten wir uns auf die Lösung einer der größten Herausforderung der Menschheit konzentrieren: den von Menschen gemachten Klimawandel auf ein Maß zu reduzieren, so dass unser Heimatplanet lebenswert bleibt! Die entscheidenden Weichen dazu müssen in diesem Jahr 2021 gestellt werden.

Klimaschutz - Kitt für ein zerrissenes Land

Ein wichtiger Schritt zur Rettung des Klimas ist die Vereidigung des amerikanischen Präsidenten Joe Biden am 20. Januar 2021. Er hat angekündigt, gleich am ersten Tag seiner Präsidentschaft wieder dem Pariser Klimaschutzabkommens beizutreten. Mehr noch, er wird ein riesiges Investitionsprogramm zur wirtschaftlichen Ankurbelung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in Bereichen aufsetzen, in den die Energiewende mit Priorisierung regenerativer Energie vorangetrieben wird. Auch bei einem großen Teil der amerikanischen Bevölkerung, insb. bei den vielen konservativen und religiös orientierten Menschen, wächst die Überzeugung, Klimaschutz ist für sie eine ethische Aufgabe. Aus der Überzeugung „Umweltschutz dient auch der Erhaltung der Schöpfung“ wird aus den wirtschaftlichen, technologischen, ökologischen und sozialen Planungen auch ein ethisches Projekt, das viele US-Amerikaner wieder zusammenzubringen kann.

Ein weiteres Potential besitzt trotz aller „zwischenatlantischen Interessenkonflikte“ eine enge Zusammenarbeit zwischen den USA und Europa auf dem Gebiet des Klimaschutzes und der Energiewende. Das wird der Entwicklung weltweit entscheidende Impulse geben.

Energiewende und Klimaschutz 2021 in Deutschland

Die Wahlen in diesem Jahr insb. die Bundestagswahl im September werden richtungsweise sein. Hier gilt die besondere Aufmerksamkeit den Inhalten der Wahlprogramme der Parteien und die Kontrolle, ob die Versprechen auch tatsächlich eingehalten werden. Für die neue Regierung wird der Klimaschutz und die Energiewende mit dem Ziel der Klimaneutralität spätestens im Jahre 2050 die Hauptaufgabe sein. Entscheidend sind die notwendigen aber äußerst anspruchsvollen Maßnahmen in der künftigen Legislaturperiode, ob dieses Ziel erreicht wird.

In den letzten Jahren hat sich in unserem Land einiges getan, z. B. der Beschluss des Kohleausstiegs bis 2038, Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes (Klimaneutralität bis 2050, beschlossen im Dezember 2019), Klimaschutzprogramm für 2030 (Reduzierung der CO2-Emissionen, CO2-Bepreisung u. a.), das GEG (Gebäudeenergiegesetz, das gilt ab den 1. Nov. 2020), die WEG Novelle (gilt ab 1.12.2020, unterstützt einige klimarelevante Punkte im Wohneigentum). Viele Menschen in unserem Land vertreten die Meinung, manches kommt schon zu spät und ist zu wenig ambitioniert.

Besonders starke Kritik hat sich an der Novellierung des EEG entzündet (EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz). Der rückwärtsgewandte Entwurf des Wirtschaftsministeriums konnte zwar von aktiven Verbänden und Parlamentariern noch in vielen Punkten verbessert werden, aber in der ab dem 1.1.2021 gültigen Fassung des EEG-2021 sind wichtige Punkte nicht enthalten. Über 60 dieser Punkte sind in einen Entschließungsantrag gepackt worden, der im 1. Quartal 2021 noch verhandelt werden soll(!?).

Wie weit das EEG-2021 noch von einer allgemeinen Akzeptanz entfernt ist, dazu zwei Beispiele:

  1. Die Ausbauziele der erneuerbaren Energie sind zu niedrig. Das Wirtschaftsministerium schätzt ab, dass der Stromverbrauch leicht abnehmen wird. Das Gegenteil wird der Fall sein! Der Ausstieg sowohl aus der Kernenergie als auch aus der Kohleverstromung bei stark steigendem Bedarf für E-Mobilität, Wärmepumpen, Erzeugung von grünen Wasserstoff wird zu einer sehr hohen Zunahme des Stromverbrauchs führen. Die Ausbauziele für die regenerative Energie sind ist der Schlüssel zum Erfolg der Energiewende und der Klimaneutralität.
  2. Die sehr gute „Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II“ der EU, die bis zum 30.6.2021 national umgesetzt werden muss, wird durch die Novelle EEG-2021 nicht voll erfüllt. Einer der Stärken der EU-Richtlinie ist der Ansatz, die Energiewende zu einem Projekt der Bürger zu machen durch Entbürokratisierung, Vereinfachung, Steuer- und Lastenbefreiung, Dezentralisierung und Förderung der Selbstversorgung bzw. der Möglichkeit des Stromaustausches im Quartier. 

Energiewende und Klimaschutz in Velbert?

In der Vergangenheit hat die Stadt Velbert verschiedene Aktionen zum Klimaschutz und zur Abwehr der Folgen des Klimawandels gestartet (z. B. das „Integrierte Energie- und Klimakonzept der Stadt Velbert“ aus dem Jahre 2015) und einige laufen wohl auch noch wie das „Klimaschutzteilkonzept Fuß- und Radverkehr der Stadt Velbert“ (letzter Stand: 7.1.2019 ?). Während das „Integrierte Energie- und Klimakonzept“ weitgehend eine Bestandsaufnahme mit nur wenigen Maßnahmen ist, die außerdem keine große Wirksamkeit entfalten, hat das „Klimateilkonzept Fuß- und Radverkehr“ ein Potential Teil eines umfassenden Verkehrswendekonzepts zu werden.

Besonders hervorzuheben ist der gute Beschluss des Rates vom 17. September 2019: 

Die Stadt Velbert erkennt den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung als Aufgaben von höchster Priorität … Zudem verpflichtet sie sich zu dem Ziel, wo immer möglich den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern oder zu vermeiden und Maßnahmen zur Anpassung an die bereits unvermeidlichen Folgen des Klimawandels zu treffen sowie laufend öffentlichkeitswirksam über kommunale Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung zu berichten.“

Hiermit verbindet sich aber eine große Enttäuschung: ein noch so guter Beschluss ist nichts wert, wenn er nicht umgesetzt wird. Der Stand des Klimaschutzes und der Energiewende in Velbert ist mehr als ernüchternd.

Die Situation der Kommunen ist nicht einfach. Parallel zu den Auswirkungen der Corona-Krise ist bei „klammen Kassen“ die Transformation der Energiewende und zusätzlich die der Digitalisierung zu leisten. Hier sei an die EU-Richtlinie erinnert: Klimaschutz und Energiewende geht und alle an. Mit der konkreten Einbeziehung der Bevölkerung werden auch die sozialen Herausforderungen leichter gemeistert und neue Potentiale erschlossen.

Hier nur einige Maßnahmen, die unverzichtbar sind, aber nicht den Bürger*Innen sichtbar sind:

  • Verkehrswende:
    Gesamtstädtisches Mobilitätskonzept unter Einbeziehung der E-Mobilität, des ÖPNV und Erweiterung des „Klimaschutzteilkonzept Fuß- und Radverkehr der Stadt Velbert“. Komplette Überarbeitung des Verkehrsentwicklungskonzeptes für Velbert-Mitte.
  • Wärmekonzept:
    Ziele für die Dämmung bzw. Anlagentechnik der Heizungen. Wieviel % der Häuser müssen pro Jahr umgerüstet werden, um die Stadt Velbert erfolgreich in Richtung Klimaneutralität zu bewegen?
  • Förderung der Erzeugung regenerativer Energien:
    Aktives Fördern der regenerativen Energieerzeugung insbesondere Photovoltaik auf den Dächern nach Konzepten der EU-Richtlinie REDII (Anmerkung: die nationale Umsetzung bis Ende Juni 2021 vorausgesetzt). Ausbildung von E-Scouts die gezielt potenzielle Objekte identifizieren und zu Maßnahmen motivieren.
  • Priorisierung von städtischen Vorhaben:
    Durchleuchten von Vorhaben und Identifikation von Maßnahmen, die nicht den zukünftigen Herausforderungen insb. betreffend Klimaschutz und Energiewende entsprechen. So können Ressourcen eingespart und umgeschichtet werden. Beispiele hierfür könnte das große „Großes Feld“ und der Verkehrsentwicklungsplan Velbert-Mitte sein.
  • Definition von konkreten Projekten:
    Für die Energiewende und den Klimaschutz stehen gewaltige Mittel in der EU, im BUND und im Land zur Verfügung. Die Stadt Velbert hat Einzelmaßnahmen oder Bündel von Maßnahmen als Projekte zu definieren, um entsprechende Förderrungen zu beantragen.
  • Klimabeirat:
    Gründung eines überparteilichen Klimabeirat zur Unterstützung der Umsetzungen der Klimaaktivitäten und Austausch von Informationen zu und von den Bürgern.
  • Mitarbeit in den Ausschüssen:
    Einbeziehung von Experten und Verbänden in die Arbeit der Ausschüsse und der Projekte.

Dabei dürfen die Aufgaben der Klimafolgeanpassungen nicht vernachlässigt werden.

Autor:

Wilhelm Meincke aus Velbert

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