Maskenpflicht in NRW
Kinder ab sechs Jahre müssen Maske tragen
Die Maskenpflicht tritt am 27. April in NRW in Kraft. Sie gilt nicht nur, wie bisher bekannt, in Geschäften und in Bussen und Bahnen. Auch an Bahnhöfen und in Schulbussen wird sie Pflicht - übrigens für Kinder ab sechs Jahren.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gab am Freitag Details zur neuen Mundschutz-Verordnung bekannt. Demnach ist das Tragen einer Gesichtsmaske bzw. das Bedecken von Mund und Nase mit einem Tuch oder Schal für Kinder ab sechs Jahren und Erwachsene in folgenden Bereichen Pflicht:
- in Geschäften und Verkaufsstellen
- in Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern
- auf Flächen von Einkaufszentren (außerhalb der Geschäfte)
- in Arztpraxen und Apotheken
- in Banken
- in Poststellen
- auf Wochenmärkten
- auf Tankstellen
- an Bahnhöfen und U-Bahnhöfen
- in Bussen und Bahnen
- in Taxen (für den Kunden)
- in Schulbussen
- beim Erbringen von Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand zum Kunden von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
- beim Abholen von Speisen und Getränken in Restaurants und anderen gastronomischen Betrieben (Ausnahme: Eisverkauf ohne Betreten des Geschäfts).
Ausnahmen bestehen für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine Maske tragen können.
Laumann betonte, dass die Maskenpflicht nicht das Abstandsgebot ablöse. "Der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist das wirksamste Mittel, um eine Infektion zu vermeiden."
Betreiber müssen auf Maskenpflicht hinweisen
Die Durchsetzung der Maskenpflicht liegt bei den Betreibern. "Wenn ein Kunde mein Geschäft ohne Alltagsmaske betreten will, muss ich ihn darauf hinweisen, dass das nicht möglich ist", so Laumann. Die Ordnungsämter und ggfs. auch die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Verordnung und können bei Nicht-Beachtung Bußgelder verhängen.
Ob Schüler in der Schule eine Maske tragen müssen, entscheidet die jeweilige Schule im Rahmen ihres Hygienekonzepts.
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