Hertie kommt "unter den Hammer"
Gehört die Hertie-Ruine inmitten der Velberter Innenstadt bald der Vergangenheit an? Zumindest kommt Bewegung in die Sache.
Nachdem die Stadtkasse der Stadt Velbert im März 2012 die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Velbert beantragt hatte, steht nun der Versteigerungstermin fest. Am Donnerstag, 23. April, kommt die Immobilie mit dem dazugehörigen Parkhaus im Amtsgericht Velbert „unter den Hammer“.
„In diesem Fall hat der Gläubiger, die Stadtkasse, Forderungen an den Schuldner“, erklärt Kerstin Igwilo-Okuefuna, Rechtspflegerin beim Amtsgericht Velbert. Unter anderem hatte der Immobilienbesitzer, eine niederländische Firma, die Rechnung für die Absicherung des Gebäudes nicht beglichen. Die waren nötig geworden, weil Kinder sich Zutritt verschafft und im Gebäude einen Brand verursacht hatten. Bei Gefahr für Leib und Leben muss die Stadt entsprechende Maßnahmen treffen, in diesem Fall wurden Türen verbrettert und Zäune aufgestellt.
Laut Aussagen des damaligen Velberter Bürgermeisters Stefan Freitag ein fünfstelliger Betrag, auf dem die Stadt sitzenblieb, weil die Firma zu diesem Zeitpunkt bereits Insolvenz angemeldet hatte. Ob weitere Forderungen, beispielsweise Steuerzahlungen, bestehen, dazu äußerte sich der Pressesprecher der Stadt Velbert Hans-Joachim Blißenbach nicht: „Das unterliegt dem Steuergeheimnis. Da kann ich nichts zu sagen.“ Aber die Verantwortlichen bei der Stadt Velbert seien optimistisch, dass mit der Versteigerung der Immobilie die Forderungen beglichen werden können.
Ein Gutachter hat den Verkehrswert der Hertie-Immobilie auf 4,7 Millionen Euro geschätzt. Dies ist ein Richtwert, die Immobilie kann für weniger oder mehr Geld den Besitzer wechseln. „Bei Geboten, die unter 5/10 des Verkehrswerts liegen, muss ich den Zuschlag von Amts wegen versagen“, erklärt die Rechtspflegerin. Bei Geboten bis 7/10 des Verkehrswertes kann ein Gläubiger beantragen, den Zuschlag zu versagen. „Der Gläubiger hat das Verfahren in der Hand, ich habe die Funktion der Schiedsrichterin“, erläutert Igwilo-Okuefuna, die selbst gespannt ist, was an dem ersten Versteigerungstermin passieren wird. Ob Gebote abgegeben werden und ob diese zuschlagsfähig sind, steht in den Sternen.
Aber zumindest besteht die Chance, nach drei Jahren des Verfahrens. „Es hatte Schwierigkeiten bei der Zustellung ins Ausland gegeben“, erklärt die Rechtspflegerin die Verzögerung.
Sollte die Versteigerung im ersten Termin scheitern, werden weitere folgen. Übrigens steht am gleichen Tag eine weitere Versteigerung auf dem Programm: Ein Wohn- und Geschäftshaus desselben Immobilienbesitzers wird ebenso versteigert. Der Wert wird mit 570.000 Euro beziffert.uwww.zvg-portal.de
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