Haushalt 2010/2011: SPD will auf Einnahmen und Ausgabenseite Veränderungen erreichen
Zu den Haushaltsberatungen 2010/ 2011 im Rat und den Fachausschüssen stellt die SPD Ratsfraktion zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2010/2011 den folgenden Antrag.
Grundsätzliche Ausrichtung der sozialdemokratischen Finanzpolitik:
Der Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung ist durch eine sehr pessimistische Prognose der mittelfristigen wirtschaftlichen Entwicklung unserer Heimatstadt geprägt, die zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Verwaltungsentwurfs durchaus ihre Berechtigung hatte. Zwischenzeitlich haben sich aber die Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene deutlich verbessert. Gleichwohl gilt bei der Bemessung der Einnahmeerwartungen für die SPD das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht.
Für die SPD ist es wichtig, die Strukturen in den Bereichen Bildung, Soziales und Jugendpolitik zu erhalten, denn Velbert muss eine attraktive und familienfreundliche Stadt im niederbergischen Raum bleiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch unsere Finanzpolitik so gestalten, dass eine mittelfristige Sicherung des Eigenkapitals gewährleistet ist. Deshalb streben wir auch weiterhin eine sparsame und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung an, um zukünftigen Generationen mit einer soliden Finanzausstattung ihre eigenen Gestaltungsspielräume zu sichern. Denn intergenerative Gerechtigkeit ist der Baum, den eine verantwortungsbewusste Politik den nachfolgenden Generationen zur Gestaltung ihrer eigenen, zukünftigen Welt pflanzt.
Die finanzielle Situation der Stadt Velbert hat sich in den letzen Jahren zwar immer mehr verschlechtert, ist nach Auffassung der SPD Fraktion aber kein hausgemachtes Problem, sondern die Konsequenz einer strukturbedingt nicht ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen. Auch findet innerhalb einer Kreisgemeinschaft kein wirklicher Ausgleich zwischen reichen und armen Kommunen statt. Ein Beispiel für die verfehlte Politik von Bund und Land ist z.B. die Bewertung der Immobilienvermögen einer Stadt. Jeder Verkauf einer Immobilie führt unweigerlich zu Verlusten im Haushalt, da die Gebäude weit über Marktwert bewertet sind. Behält man allerdings die Gebäude in städtischem Eigentum fallen hohe Unterhaltskosten an. Hier ist noch Änderungsbedarf. Die Stadt Velbert befindet sich aber in guter Gesellschaft. Fast alle Kommunen in NRW haben keinen ausgeglichenen Haushalt mehr und viele Kommunen stehen im Nothaushalt. Reine Sparmaßnahmen nach der ‚Rasenmähermethode‘ ändern an der Situation nichts und provozieren den Rückzug des Ehrenamtes aus wichtigen Teilbereichen oder schaden gar der Zukunftsentwicklung der Kommune.
Für die SPD Fraktion ist deshalb‘ intelligentes Sparen‘ der richtige Weg und dazu eine maßvolle Erhöhung der Einnahmeseite. Wir erwarten durch die kommunalfreundlichen Ankündigungen der neuen Landesregierung eine erhebliche Verbesserung der kommunalen Finanzsituation und danken den Regierungsfraktionen aber auch der CDU im Landtag für den Beschluss vom 26.10.2010 zur Handlungs- und Zukunftsfähigkeit der NRW Kommunen. Jetzt müssen aber nach den Worten auch Taten folgen und der Nachtragshaushalt 2010 mit einer Verbesserung für die Stadt Velbert in Höhe von mindestens einer Mio. Euro in diesem Jahr und den Folgejahren beschlossen werden. Diese Mittel stammen aus den von schwarz-gelb einbehaltenen Anteilen der Grunderwerbssteuer, die die Koalition wieder an die Kommunen zurückgeben will.
Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Velbert sieht die massiven Probleme der städtischen Finanzen und trägt die Einsparziele der Verwaltung mit, der Vorschlag der SPD führt sogar noch zu einer weiteren Verbesserung der Finanzlage. Noch nicht einberechnet sind die Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Situation mit einer erheblichen Steuermehreinnahme für die Öffentliche Hand sowie die weiteren Verbesserungen der kommunalen Finanzausstattungen durch das Land. Die Entwicklung unserer Stadt soll nach unserer Auffassung nicht behindert werden und Prävention steht für uns im Vordergrund. Bei der Bildung verbietet es sich unserer Auffassung nach zu sparen, gleiches gilt für die Ertüchtigung der Infrastruktur und den Ausbau der erneuerbare Energien in der Kommune. Auch die weitere Entwicklung im Bereich (Nah-)Tourismus darf nicht durch rigide Sparpolitik abgewürgt werden. Mit einem Vorschlag zu einem neuen ÖPNV Konzept wollen wir Kosten senken ohne Leistungen auszudünnen und wir hoffen durch verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Städten im Niederbergischen auf Synergieeffekte.
Deshalb führt der Antrag der SPD in seiner Gesamtheit zu einer Verbesserung des Defizits des Haushaltes gegenüber dem Verwaltungsentwurf in Höhe von insgesamt +1.129.100€. Darüber hinaus nivelliert er die Einschnitte der Verwaltung auf ein sozial verträgliches Maß in den wichtigen Bereichen des kommunalen Lebens. Wir handeln dabei nach dem Motto: In schwierigen Zeiten müssen die starke Schultern mehr tragen als die schwachen Schultern.
Wir setzen aber andere Schwerpunkte und wollen dies mit folgenden Änderungsanträgen dokumentieren:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Velbert beantragt, der Rat der Stadt Velbert möge beschließen die gemäß Anlage 1 beigefügten Änderungen zum Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes mit einem Gesamtvolumen von
Verbesserungen (+) / Verschlechterungen (-) in €
2010 +988.100 2011 -51.150 2012 -414.150 2013 +850 2014 -26.150 Summe +497.500
(= Be-/ Entlastung Eigenkapital)
Die Vorschläge der SPD-Ratsfraktion im Einzelnen:
1) Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, Aktionsplan Kommunalfinanzen (GFG-Nachtrag)
Nach den Ergebnisse der 137. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 2. bis 4. November 2010 in Baden-Baden werden die Steu¬ereinnahmen verglichen mit der letzten Steuerschätzung vom Mai 2010 ins¬gesamt im Jahr 2010 voraussichtlich um + 15,2 Mrd. € höher ausfallen. Auch in den Jahren 2011 und 2012 wird das Steueraufkommen über dem Schätzergebnis vom Mai 2010 liegen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine Prognose für 2011 um + 22,4 Mrd. € (Bund: + 8,1 Mrd. €) und für 2012 um + 23,4 Mrd. € (Bund: + 8,8 Mrd. €) angehoben. Die SPD geht davon aus, dass auch die Stadt Velbert von diesen verbesserten Rahmenbedingungen profitieren wird.
Außerdem hat die Landesregierung hat im Rahmen des Aktionsplanes Kommunalfinanzen einen Nachtrag zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) in Aussicht gestellt. Die inzwischen dazu vorliegende Modellrechnung sieht für Velbert sowohl eine Verbesserung im Ergebnisplan (+1 026 052 €) als auch im Finanzplan (149 406 €) vor. Wir weisen aber darauf hin, das gemäß den Orientierungsdaten 2011 bis 2014 vom 23.09.2010 des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein Westfalen von einer mittelfristigen Verbesserung ausgegangen werden kann. Diese Verbesserungen sollten in der Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung gem.§ 9 GemHVO vor Ablauf des Jahres dem Rat der Stadt Velbert vorgelegt werden.
Diese Verbesserungen hat die SPD insgesamt im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung mit 1.000.000 € nur für das Jahr 2010 quantifiziert!
2) Zu Vorschlag Nr. 107, Optionale Erhöhung der Gewerbesteuer ab 2013 um 10 %
Die SPD geht davon aus, dass sich die Einnahmesituation im Zeitraum von 2011 bis 2014 gegenüber dem Verwaltungsentwurf deutlich besser darstellt. Nach den zwischenzeitlich bekannt geworden Prognosen wird sich der konjunkturelle Aufschwung bei den Steuereinnahmen der Kommunen positiv auswirken. Für den Fall, dass sich diese Annahme nicht bestätigt, beantragen wir, als HSK-Maßnahme die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes ab dem Jahr 2013 um 10 Prozentpunkte auf 450 % zu beschließen. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage erwarten wir eine jährliche Verbesserung von rd. 430.000 €. Im Jahre 2012 wird dann zu entscheiden sein, ob tatsächlich im Rahmen der jährlichen Hebesatz-Satzung diese Steueranhebung realisiert werden muss.
Die Gewerbesteuer wird nur von solchen Unternehmen gezahlt, die über entsprechende Gewinne verfügen. Die Gewerbesteuer belastet insoweit schwache Unternehmen nicht. Eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte entspricht einer tatsächlichen Erhöhung um 2,73%. Angesichts der katastrophalen Lage der städtischen Finanzen müssen auch diejenigen zur Gesundung der Stadtfinanzen beitragen, die auch entsprechende Infrastrukturleistungen der Stadt in Anspruch nehmen. Personenunternehmen sind insoweit von einer Erhöhung nicht betroffen, als die Gewerbesteuer gegen die zu zahlende Einkommenssteuer fast vollständig aufgerechnet werden kann. Für kleinere Unternehmen, die als OHG, GBR, e.K. oder KG betrieben werden, ist die Gewerbesteuer sozusagen ein durchlaufender Posten.
Alle Steuersätze sind zu jedem Jahr im Rahmen einer separaten Steuersatzung an die veränderte Lage anpassbar, ohne große Fristen einhalten zu müssen. Sie sind damit ein sehr viel flexibler einsetzbares Mittel als weitere, die soziale Struktur zerschlagende Einsparmaßnahmen
3) Zu Vorschlag Nr. 108, Optionale Erhöhung der Grundsteuer B ab 2012 um weitere 10 Prozentpunkte von 440% auf 450%
Mehreinnahme: 305.000 Euro auf dem Stand der Festsetzungen 2010
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die alle Bürgerinnen und Bürger trifft. Über die Miete oder die Hausnebenkosten ist jeder Bewohner von Wohnraum von ihr betroffen. Andererseits stehen auch allen Einwohnern der Stadt die Angebote im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich zur Verfügung. Deshalb war der Ansatz des Stadtkämmerers richtig, die Grundsteuer zur Abmilderung der Auswirkungen der Finanzkrise der Stadt zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung ab 2012 um 10% - Punkte entspricht einer tatsächlichen Erhöhung um 2,8 %, was für den Einzelnen eine Belastung um in der Regel unter 6 Euro pro Jahr ausmacht. Wenn es damit gelingt, wichtige kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen zu erhalten, dürfte der zusätzliche Beitrag aller Bürgerinnen und Bürger angemessen sein.
Außerdem gilt für die Grundsteuer, was für alle Steuerarten der Stadt gilt: Sie ist ohne große Probleme bei jedem Haushalt neu anpassbar, d.h. bei guten Einnahmen der Stadt auch nach unten veränderbar.
4) Zu Vorschlag Nr. 5 , Schließung des Nizzabads
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Schließung des Hallen- und Freibades Nizzabad in Velbert-Langenberg wird nicht beschlossen.
Das Nizzabad stellt eine wichtige Infrastruktureinrichtung für den Ortsteil Langenberg dar. Zusammen mit dem Kletterpark und der Bücherstadt prägt es den Charakter eines Stadtteils, der gemäß dem strategischen Zielprogramm der Stadt Velbert seine besonderen Entwicklungspotentiale im Bereich des Nahtourismus und der Kultur definiert hat. Die vorgeschlagene Schließung würde dieser strategischen Ausrichtung widersprechen. Insbesondere die Auswirkungen für unsere jungen Familien, den Schul- und Vereinsport sind erheblich. Darüber hinaus stellt das Bad in seiner Gesamtheit einen wichtigen Standortvorteil dar. Der Stadtteil muss attraktiv und familienfreundlich bleiben
5) Zu Vorschlag Nr. 7, Einsparungen beim KVBV
Die Einsparungen und die Umstrukturierung beim Eigenbetrieb KVBV werden nicht mitgetragen. Die Einsparungen führen zu einem Paradigmenwechsel nach dem Motto „Weg von der Kultur, hin zu gewerblich orientierten Events.“ Die weitere Verlagerung der politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung höhlt das Prinzip der demokratischen Kontrolle durch die Öffentlichkeit aus und fördert die Politikverdrossenheit. Desweiteren wird eine Entgeltregelung ohne Berücksichtigung von sozialen Aspekten gefördert.
6) Zu Vorschlag Nr. 9 VHS.
Der Zuschuss zum VHS-Zweckverband wird nicht um 47.000 € ab 2012 gekürzt, es bleibt auch ab 2012 bei der schon für 2011 vorgesehenen Kürzung von 7.000 €.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Kürzung entspricht einer Verringerung des städtischen Zuschusses um etwa 20 %. Satzungsgemäß würde auch der Zuschuss der Stadt Heiligenhaus in gleichem Anteil sinken. Die Kürzung würde für das Programm der VHS bedeuten, dass auf Kurse verzichtet werden müsste, deren Teilnehmerbeiträge nicht die Honorare der Dozenten decken.
Dies sind spezielle Zielgruppenangebote für Senioren und Behinderte, vor allem aber die Kurse zur Erlangung von Schulabschlüssen. Genau hier sehen wir eine besondere Verpflichtung und Verantwortung der städtischen Weiterbildungseinrichtung, auf die nicht verzichtet werden kann.
In den anderen Fachbereichen (Sprachen, Kreativkurse, EDV etc.) liegen die eingenommenen Teilnehmerbeiträge deutlich über den Dozentenkosten, Kürzungen hier würden also die VHS-Finanzen insgesamt verschlechtern. Über mögliche Synergien und damit verbundene Einsparungsmöglichkeiten durch die Zentralisierung der VHS in der Velberter Innenstadt kann erst vernünftig geurteilt und entschieden werden, wenn Erfahrungen vorliegen, die Maßnahme also vollzogen ist. Daher sollten hier noch keine Summen “ins Blaue” angenommen und in ein HSK eingestellt werden.
7) Zu Vorschlag Nr. 76 OGS.
Der städtische Zuschuss für die Offene Ganztagsschule wird nicht gekürzt.
Mit Recht ist unsere Stadt stolz auf das Angebot an Offener Ganztagsschule. An jeder Grundschule Velberts und an der Förderschule stehen Plätze zur Verfügung. Neben den Landesmitteln und den Elternbeiträgen werden städtische Zuschüsse zur Finanzierung genutzt.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Kürzung um 75.000 € im Jahr 2011 und 150.000 € ab 2012 wird zur Einschränkung der Quantität und Qualität der OGS in Velbert führen. So könnte die Ferienbetreuung der Kinder nicht mehr stattfinden.
Damit wird ein zentraler Ansatz der Einrichtung der OGS gefährdet: Berufstätigen eine verlässliche Betreuung der Kinder zu bieten (auch in den Schulferien).
Zusätzlich plant die Verwaltung einen Ausbaustopp bei der OGS, der zu Ablehnungen von Kindern führen wird. Außerdem sind Erhöhungen der Elternbeiträge bereits beschlossen. Zusammengefasst soll das Angebot also knapper und schlechter werden, der Preis wird jedoch erhöht. Dies ist keine vernünftige Handlungsweise für eine kinderfreundliche Stadt.
(Sollten verstärkt Landesmittel für die OGS zur Verfügung gestellt werden, wie es die neue Landesregierung plant, kann eine Kürzung des städtischen Zuschusses erneut diskutiert werden.)
8) Zu Vorschlag Nr. 52, Reduzierung Stadtteilarbeit
Die Kürzung ist fachlich und finanziell kontraproduktiv, da erstens das Gutachten zur Personalbemessung eher zu wenig Personal ausweist und zweitens zurzeit die Aufnahmezahlen und Kosten zur stationären Unterbringung in Heimen ansteigen und eine Reduzierung des Personals diesen kostenintensiven Trend eher verstärken wird
9) Zu Vorschlag Nr. 53 Förderung Familienzentren.
Der Zuschuss wird nicht um 30.000 € ab 2011 gekürzt, da es sich um eine präventive Maßnahme handelt, die Fördersummen können jedoch aufgrund der fortschreitenden Landesfinanzierung nach Zertifizierung zurückgefahren werden.
10) Zu Vorschlag Nr. 54, Betriebskostenzuschüsse Seniorentreffs.
Die Mittel für die Seniorentreffs werden nicht um 10% gekürzt, da sonst eine Schließung der Einrichtungen vorprogrammiert ist und die Intentionen des Kreises (Richtlinien zu Seniorentreffs) konterkariert werden.
11) Zu Vorschlag Nr. 56, Zuschuss Stadtjugendring.
Die Streichung des Zuschusses in Höhe von 13.800 € ab 2011 wird nicht vorgenommen, da die Förderung des freiwilligen Engagements empfindlich gestört wird.
12) Zu Vorschlag Nr. 59, Zuschuss Spielgruppen.
Die Streichung des Zuschusses in 2010 und 2011 in Höhe von je 7.000 € wird nicht durchgeführt, da es sich um eine präventive Maßnahme handelt; ab 2013 kann Wegfall erfolgen, wegen Rechtsanspruch.
13) Zu Vorschlag Nr. 60, Zuschuss ProMobil.
Die Streichung des Zuschusses in Höhe von 4.760 € ab 2011 wird nicht vorgenommen, da die Förderung des Ehrenamts für die Kommune wichtig ist.
14) Zu Vorschlag Nr. 62, Zuschuss BDHl.
Die Streichung des Zuschusses in Höhe von 500 € ab 2011 wird nicht vorgenommen, da die Förderung des Ehrenamts für die Kommune wichtig ist.
15) Zu Vorschlag Nr. 63, Zuschuss VdK.
Die Streichung des Zuschusses in Höhe von 2.550 € ab 2011 wird nicht vorgenommen, da dies die Einstellung der Beratungsleistung des VdK zur Folge hätte.
16) Zu Vorschlag Nr. 64, Zuschuss DRK.
Die Streichung des Zuschusses in Höhe von 3.840 € ab 2011 wird nicht vorgenommen, da die Förderung des Ehrenamts für die Kommune wichtig ist.
17) Zu Vorschlag Nr. 68, Zuschuss GARBE.
Die Streichung des Zuschusses in Höhe von 46.000 € ab 2011 wird nicht vorgenommen. Die Aufgabe soll mit anderer Finanzierung weitergeführt werden: GARBE erledigt Aufgaben der TBV, deshalb soll eine Übernahme der Finanzierung durch die TBV AöR erfolgen.
18) Zu Vorschlag Nr. 69, Zuschuss Jugenderholungsmaßnahmen.
Der Zuschuss wird nicht um 18.200 € ab 2011 gekürzt, da es sich um eine präventive Maßnahme für benachteiligte Kinder und Jugendliche handelt.
19) Zu Vorschlag Nr. 70, Zuschuss Don Bosco Behindertengruppe
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Die Streichung des Zuschusses in Höhe von 400 € ab 2010 wird nicht vorgenommen, da die Förderung des Ehrenamts für die Kommune wichtig ist.
20) Zu Vorschlag Nr. 73, Soziale Trainingskurse.
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Die Streichung des Zuschusses in Höhe von 4.000 € ab 2010 wird nicht vorgenommen, da diese präventive Maßnahme negative kostenintensive "Karrieren" von Jugendlichen verhindert.
21) Zu Vorschlag Nr. 88 Bergneustadt
Der Zuschuss zu Klassenfahrten in das Schullandheim Bergneustadt wird nicht komplett gestrichen, sondern auf 12.000 € jährlich gekürzt.
Träger des Schullandheimes in Bergneustadt ist ein Velberter Verein. Traditionell nutzen Grundschulen unserer Stadt, aber auch die Gesamtschule und die Förderschule diese Einrichtung für ihre Klassenfahrten. Für die pädagogische Arbeit im Schullandheim gab die Stadt seit vielen Jahrzehnten einen jährlichen Zuschuss (25.570 €), der auch Ausdruck der Wertschätzung für die dort geleistete Arbeit ist.
Eine komplette Streichung des Zuschusses würde bedeuten, dass die Eltern bei den Klassenfahrten nach Bergneustadt stärker belastet werden müssen, denn die Leistungen sollen beibehalten werden. Eine Reduzierung des Zuschusses trägt der finanziellen Lage der Stadt Rechnung, lässt aber den Willen zur Unterstützung der Arbeit weiterhin erkennen.
22) Zu Vorschlag Nr. 116, Wohnungsmarktbericht
Der Ansatz von 5.000 € pro Jahr soll entfallen und die Aufgabe an die Wobau GmbH übertragen werden.
23) Zu Vorschlag Nr. 96 Kürzungen im Budget Wirtschaftsförderung/ ExpoReal
Die Stadt Velbert beteiligt sich auch in Zukunft an der Immobilienmesse ExpoReal um für den Standort zu werben.
Durch Kürzungen im Haushalt an notwendigen Werbemaßnahmen für den Standort zu sparen ist kontraproduktiv und führt zu Nachteilen für die Standortentwicklung und die Stadtentwicklung.
24) Zu Vorschlag Nr. 12 Linienanpassungen
Die vorgeschlagenen Linienanpassungen werden mitgetragen bis auf die Einstellung des NE8.
Eine Abschaffung der Nachtbuslinie 8 ist nach unserer Auffassung völlig kontraproduktiv. Es muss außerdem die Frage gestellt werden, warum z.B. die Linie 746 bisher parallel zu 649 geführt wird und nicht schon heute in Tönisheide endet um teure Parallelverkehre zu verhindern. Es wird dazu in den kommenden Wochen ein neues ÖPNV Konzept in die Beratungen eingebracht werden, wobei wir von einem erheblichen zusätzlichen Einsparpotential in Höhe von rund 114.000 € pro Jahr ausgehen.
25) Zu Vorschlag Nr. 13 Parkraumbewirtschaftung
Es wird eine Parkraumbewirtschaftung für alle städtischen Parkhäuser und öffentlichen Stellplätze in den Innenstadtbereichen von Velbert-Mitte, Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges eingeführt. Dies führt zu einer Haushaltsverbesserung von rund 55.000 € pro Jahr. Die erste halbe Stunde Parken ist analog der Velberter Regelung kostenfrei. Die Parkgebühren sind einheitlich zu regeln und sollten möglichst mit den Gebühren der Stellplätze in privaten Parkhäusern korrespondieren.
26) Zu Vorschlag Nr. 106 Übernahme der Aufgaben der VGV durch die KVGM
Die Aufgaben der VGV werden in Zukunft von der Kreisverkehrsgesellschaft Mettmann mbH mit übernommen. Dies führt zu einer Haushaltsverbesserung von rund 150.000 € pro Jahr. Zusammen mit dem ÖPNV Ausschuss des Kreises kann im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans die neue ÖPNV Konzeption für Velbert umgesetzt werden.
27) Zu Vorschlag Nr.19, Verzicht auf die Bildung von Stadtbezirken, Abschaffung der BZAs
Die Bezirksausschüsse werden nicht aufgelöst.
Die Bezirksausschüsse Velbert-Mitte, Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges stellen für die Bürgerinnen und Bürger die wesentliche Kontaktstelle zu den Ratsgremien dar. Gerade hier hat die Bevölkerung die Möglichkeit, auf die Gestaltung des näheren Umfeldes Einfluss zu nehmen. Gleichzeitig entlasten die Bezirksausschüsse die nachfolgenden Fachausschüsse und können schon vor der Beschlussfassung in Fachausschuss oder Stadtrat zum Verständnis von Entscheidungen beitragen. Die Bezirksausschüsse in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges sind auch die ‚kleinen Ortsparlamente‘ und erinnern heute noch daran, dass Velbert eben nicht eine gewachsene Stadt ist sondern aus den ehemaligen Städten Langenberg, Neviges und Velbert besteht. Die Zuhörerzahl in diesen beiden Bezirksausschüssen übersteigt die Zuhörerzahl in den meisten Ratssitzungen erheblich und hilft die Kommunikation zwischen Politik und Verwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern.
28) Zu Vorschlag Nr. 17, Erhöhung der Steuer für Zweit- und Dritthunde.
Für viele Menschen ist ein Hund ein wichtiger Partner. Hunde können aber auch einzeln artgerecht gehalten werden. Die Stadt muss erhebliche Mittel aufwenden, um die Belastungen, die durch manche Hunde verursacht werden, zu beseitigen. Leider müssen dazu auch diejenigen Hundebesitzer beitragen, die vernünftig mit den Tieren umgehen. Ein Zweithund ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Wir beantragen die Erhöhung für Zweit- und Dritthunde um weitere 20%).
29) Zu Vorschlag Nr. 16a/17 Hundesteuer
Es wird keine spezielle höhere Hundesteuer für angeblich gefährliche Hunde erhoben. Stattdessen wird die Hundesteuer für alle Hunde ab 2011 auf jährlich 129,90 € erhöht. Siehe oben
In einigen Städten wird für angeblich gefährliche Hunde eine spezielle höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage ist dabei die im Landeshundegesetz im § 3 aufgeführte Liste angeblich gefährlicher Rassen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen. Teilweise werden auch die im § 10 genannten Rassen mit höheren Steuern belegt: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.
Dies ist willkürlich und ungerecht, da nicht die tatsächliche Gefährlichkeit, sondern eine mögliche Gefährlichkeit als Anlass genommen wird. Die Tatsachen sehen anders aus.
Der von der Landesverwaltung zusammengestellte Bericht zum Landeshundegesetz weist für das Jahr 2009 folgende Beißunfälle aus (gegen Menschen/gegen Tiere), angegeben in Prozent der in der Rasse gemeldeten Tiere:
Bullterrier 0,126 / 0,378, Staffordshire Bullterrier, 0,153 / 0,153, Pitbull Terrier 0,348 / 1,045, Am. Staffordshire Terrier 0,180 / 0,495, Rottweiler 0,719 / 0,557, Mastino Napoletano 0,000 / 0,000, Dobermann 0,267 / 0,409, Schäferhund 0,215 / 0,433.
Die Zahlen zeigen, dass die Rasseauswahl willkürlich ist und eine höhere Besteuerung daher ungerecht. Eine Erhöhung der Steuer allgemein im vorgeschlagenen Rahmen (20%) erscheint vertretbar, da die Steuer nur einen kleinen Anteil an den Unterhaltskosten eines Hundes hat.
30) Zu Vorschlag Nr. 84, Erhöhung Nutzungsentgelte Sportstätten auf Stundensatz von 6,75 €.
Die Erhöhung der Nutzungsentgelte für die Sportstätten soll entgegen des Katalogs der Haushaltssicherungsmaßnahmen nicht zum 01.01.2011 erfolgt, sondern erst zum 01.07.2011. Zudem soll die Erhöhung der Entgelte schrittweise erfolgen. Zum 01.07.2011 wird das Nutzungsentgelt in einem ersten Schritt lediglich um 50 % des vorgesehen Betrags erhöht. Eine Erhöhung des Nutzungsentgelts auf 6,75 € erfolgt erst zum 01.01.2012. Dies ergibt sich aus den Tatsachen, dass die Nutzungsentgelte gerade erst erhöht wurden. Da die Kompensierung nur durch Erhöhung der Mitgliedsbeiträge der Vereine möglich ist und deshalb den Vereinen auch die Möglichkeit der Beitragserhöhung gegeben werden muss, kann eine Erhöhung erst zur Mitte des Jahres 2011 und die weitere Erhöhung nur schrittweise erfolgen, damit nicht zu viele Vereinsaustritte erfolgen (oft hohe Zahl an passiven Mitgliedern in den Vereinen).
31) Zu Vorschlag Nr. 85 (Reduzierung Zuschuss Stadtsportbund auf 50 %).
Der Zuschuss an den Stadtsportbund wird nicht um 50 % gekürzt. Der weitergeleitete Anteil der Sportpauschale für Sportvereine wird auf 0 € reduziert. Die Kürzung der Zuschüsse an den Stadtsportbund verringert sich um die nicht an die Sportvereine ausgeschütteten Mittel in Höhe von 20.000 €, weil der SSB mit der angedachten Streichung nicht überleben könnte.
Autor:Volker Münchow aus Velbert |
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