Frage der Woche
Geht Gerhard Schröder zu weit?
Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) hat den Bundestag verklagt. Er will sein Büro und seine Mitarbeiter zurück, Kosten rund 420.000 Euro pro Jahr. Der Haushaltsausschuss hatte dem Altkanzler im Mai einen Teil seiner Privilegien gestrichen.
Der Beschluss des Haushaltsausschusses sei rechtswidrig, heißt es von der Anwaltskanzlei, die den Politiker vertritt und Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht hat. Dieser Schritt wird wie folgt begründet: Es werde "behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sogenannte 'nachwirkenden Dienstpflichten' nicht mehr wahr". Es werde "aber nicht festgelegt, was 'nachwirkende Dienstpflichten' überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt", heißt es in der Erklärung der Kanzlei, aus der NTV zitiert.
FDP verteidigt die Büro-Stilllegung
Am Morgen gab es bereits Reaktionen aus der FDP. "Der Haushaltsausschuss hat Gerhard Schröder völlig zu Recht Leistungen für Büro und Mitarbeiter-Stellen entzogen", zitiert die Zeit den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion Stephan Thomae. Im Mai hatte auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) den Schritt begrüßt.
Ruhegehalt und Personenschutz bekommt Schröder weiterhin
Der Ausschuss hatte Schröder übrigens nur einen Teil seiner Ansprüche gestrichen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro pro Monat sowie der Personenschutz sind von dem Beschluss unangetastet.
Der Ex-Kanzler isoliert sich
Mit dieser Klage isoliert sich Gerhard Schröder weiter. Wegen seiner Treue zu Putin auch nach Beginn des Angriffs auf die Ukraine, dem Aufrechterhalten seines Engagements für russische Energiefirmen und seiner Weigerung, aus der SPD auszutreten, hat das Image des Altkanzlers in den vergangenen Monaten stark gelitten. Das scheint ihn indes wenig zu stören. Für seine Sonderrechte, das Büro und Mitarbeiterteam, nimmt er offenbar weiteres Kopfschütteln in Kauf. Bleibt nur die Frage, wer denn überhaupt für ihn arbeiten möchte, falls seine Klage Erfolg hat. Die vier verbliebenen Mitarbeiter seines Berliner Büros hatten jedenfalls bereits Wochen vor der Stilllegung des Büros gekündigt.
Wie empfindet ihr das rechtliche Vorgehen gegen die teilweise Streichung der Sonderrechte? Findet ihr richtig, dass Gerhard Schröder sich wehrt, eben weil ihm diese Privilegien zustehen? Oder geht er damit zu weit? Diskutiert mit!
29 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.