Corona-Lockerungen in NRW
Gastronomie öffnet am 11. Mai wieder

Am 11. Mai darf in NRW die Gastronomie wieder öffnen.  | Foto: Paulitschke
  • Am 11. Mai darf in NRW die Gastronomie wieder öffnen.
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Gute Nachrichten für die Gastronomen in NRW: Sie dürfen am kommenden Montag, 11. Mai, wieder ihre Betriebe öffnen. Dies ist nur eine von vielen Lockerungen, die Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch verkündete.

So sieht aktuell der Zeitplan aus:

ab 7. Mai:

  • Spielplätze öffnen
  • kontaktfreier Sport (Tennis, Golf etc.) im Freien ist gestattet
  • Reitsport auch in Hallen erlaubt

ab 10. Mai:

  • Besuche in Pflegeeinrichtungen sind wieder möglich (ausführlicher Bericht hier)

ab 11. Mai:

  • Schule startet wieder tageweise für alle Schüler (siehe Bericht hier)
  • Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen sind möglich
  • Gastronomiebetriebe öffnen, Selbstbedienung nicht gestattet
  • Tourismus: Ferienwohnungen, -häuser und Campingplätze öffnen
  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmetern dürfen uneingeschränkt öffnen, gestattet ist ein Kunde pro zehn Quadratmeter
  • Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Bootsverleihe öffnen 
  • Fitnessstudios, Tanzschulen, Sportvereine öffnen
  • kleinere Konzerte und andere Veranstaltungen unter freiem Himmel sind wieder möglich
  • in Musikschulen dürfen Ensembles bis sechs Personen gemeinsam musizieren (außer Gesangsunterricht)
  • kleinere Versammlungen dürfen unter Schutzmaßnahmen stattfinden

Mitte Mai:

  • Fußball-Bundesliga startet

ab 20. Mai:

  • Freibäder öffnen (Ausnahme: Spaßbäder)

ab 21. Mai:
Hotels öffnen wieder

ab 30. Mai:

  • Kinos,Theater, Opern und Konzerthäuser öffnen
  • Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen ist wieder erlaubt
  • Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateursport sind wieder durchführbar
  • Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen öffnen
  • Fachmessen und Fachkongresse (mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen) 

Vorerst weiter geschlossen:

  • Bars
  • Clubs
  • Diskotheken
  • Bordellbetriebe
  • Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.
Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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