Neu in NRW ist Stufe 0
Fast keine Beschränkungen mehr
Ende Mai wurden in Nordrhein-Westfalen drei Inzidenzstufen eingeführt. Ab Freitag (9. Juli) kommt eine weitere hinzu: Stufe 0 bedeutet fast keine Einschränkungen mehr. Das hat NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Nachmittag bekannt gegeben.
Die neue Stufe 0 gilt überall dort, wo die Inzidenz stabil (also mindestens fünf Werktage in Folge) unter zehn liegt. Dies trifft heute auf 49 der 53 Städte und Kreise in NRW zu.
Überall dort treten übermorgen weitreichende Lockerungen in Kraft:
Maskenpflicht: Sie gilt weiter im Einzelhandel, im ÖPNV, Taxen und Schülerbeförderungsverkehr und in Arztpraxen. Erbringer körpernaher Dienstleistungen und Servicepersonal in der Gastronomie müssen entweder Maske tragen oder einen Negativtest nachweisen.
Kontakte:
Keine Beschränkungen mehr, Mindestabstände werden nur noch empfohlen
Schule: keine Angaben
Kita: keine Angaben
Einzelhandel:
Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Keine flächenmäßigen Begrenzungen mehr (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt).
Gastronomie:
Keine Einschränkungen mehr, solange Abstand oder Abtrennung zwischen
Tischen besteht. Das Bedienpersonal muss entweder einen Selbsttest vorlegen oder Maske tragen.
Hotels und Tourismus:
Die Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10.
Freizeit:
- Keine Beschränkungen mehr, auch die Kontaktnachverfolgung wird aufgehoben
(wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt).
- Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test
Sport:
- Beschränkungen werden vollständig aufgehoben
- Sportveranstaltungen mit bis zu 25.000 Zuschauern sind möglich, aber maximal 50 Prozent der Kapazität.
- Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer maximalen Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.
- Ab 5.000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.
Kultur:
- Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen.
- Ab 5.000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.
- Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)
- Musikfestivals etc. schon vor dem 27. August zulässig.
Messen und Märkte:
Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
Kinder- und Jugendarbeit:
Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr.
Bildung (außerschulisch):
Kontaktdaten müssen erhoben werden, im Übrigen keine Beschränkungen
Wieder erlaubt:
- große Festveranstaltungen (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt)
- Partys (bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen)
- private Veranstaltungen (bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden.)
- Tagungen und Kongresse (ohne Einschränkung)
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.