DSGVO: Was ändert sich für Hobby-Fotografen?
Die Verunsicherung unter Hobby-Fotografen und BürgerReportern ist groß: Was darf ich eigentlich ab heute noch? Diese Frage stellen sich viele, denn die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in Kraft getreten. Und eines vorweg: Eine rechtssichere Antwort gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht!
Während professionelle Fotografen wohl weiter unter das Medienprivileg fallen, also im Sinne der Pressefreiheit weiter ihrer Arbeit nach dem Kunsturhebergesetz (§ 22 und §23) nachgehen können (siehe Artikel hier), könnten Hobby-Fotografen und BürgerReporter von diesem Privileg ausgeschlossen sein.
Dies würde "sehr wahrscheinlich bedeuten, dass die Anfertigung und auch die Speicherung und Vermarktung einer Fotografie zukünftig der DSGVO unterfallen wird, wenn man nicht aufgrund des Medienprivilegs davon ausgenommen ist", so die Bewertung des Rechtsanwalts Christian Solmecke, inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig, in einer Einschätzung auf seiner Homepage.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Einwilligung einholen
Demnach ist das Fotografieren oder Filmen von Menschen eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Und dies macht die Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich. Da laut Art. 7 DSGVO die Einwilligung nachweisbar sein muss, bleiben Hobby-Fotografen wohl nur folgende Möglichkeiten, um rechtlich auf Nummer sicher zu gehen:
1. Sie holen sich die Einwilligung schriftlich ein
2. Sie setzen auf die so genannte konkludente Zustimmung. Das bedeutet, wenn der Abgebildete zum Beispiel in die Kamera lächelt, ist dies als Zustimmung zu verstehen, ohne dass er dies explizit gesagt oder unterschrieben hat.
Wichtig ist auch, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, was zur Folge hat, dass die Daten dann gelöscht werden müssen.
Klarheit kann nur die Rechtssprechung schaffen
ACHTUNG: Zum heutigen Tag gibt es keine rechtssichere Auskunft zum Thema Hobby-Fotografen und DSGVO. Wir stützen uns in diesem Text auf Recherche-Ergebnisse zum aktuellen Zeitpunkt. Letztlich kann nur die Rechtssprechung endgültig Klarheit schaffen, unter welchen Voraussetzungen Beiträge von Bloggern, Hobby-Fotografen und BürgerReportern noch unter das Medienprivileg fallen.
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