Bund-Länder-Treffen
Das sind die neuen Corona-Regeln
Die dramatische Situation in der vierten Welle hat bei Bund und Ländern Einigkeit erzeugt. Alle gestern vorgestellten Corona-Maßnahmen wurden beschlossen.
Das bedeutet konkret und nach aktuellen Stand deutschlandweit:
- 2G im Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten, Drogeriemärkten und Apotheken
- 2G im Kultur- und Freizeitbereich, unabhängig von der Inzidenz vor Ort, zudem kann 2G+ angeordnet werden
- strikte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: private Treffen zwischen dem eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen möglich, Kinder unter 14 Jahre ausgenommen
- ab Inzidenz von 350 schließen Clubs, Bars und Diskotheken
- ab Inzidenz von 350 dürfen maximal 50 Personen in Innenräumen zusammenkommen unter 2G, im Außenbereich 200 Personen unter 2G
- die Überbrückungshilfen werden fortgesetzt
- deutliche Reduzierung von Teilnehmern bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen, im Innenbereich maximal 5.000 Menschen, im Außenbereich maximal 15.000 Menschen
- im Bundestag wird es eine offene Abstimmung über eine allgemeine Impfpflicht geben
- Der Verkauf von Feuerwerk wird verboten
- Maskenpflicht in Schulen auch am Sitzplatz
- der Impfstatus läuft ohne Booster-Impfung aus. Dabei sollen die Fristen so gesetzt werden, dass jeder die Chance hat, seine Auffrischungsimpfung zu erhalten.
Diese Maßnahmen sind Mindeststandards. Jedes Land hat die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen einzuführen. NRWs Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte gestern angekündigt, dass Bars, Diskotheken und Clubs in Nordrhein-Westfalen schließen müssen. Die Inzidenz in NRW liegt heute bei 282,7.
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