Lockerungen in drei Stufen in NRW
Das geht jetzt beim Shoppen, in der Gastro und im Freizeitbereich
Es wird gelockert! Die angepasste Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die am Freitag (28. Mai) in Kraft tritt, sieht weitreichende Lockerungen für Gebiete mit niedrigen Inzidenzen vor. Sogar eine Perspektive für Volksfeste gibt es.
Weiterhin werden Öffnungsschritte an die in einem Kreis oder in einer Stadt bestehende Sieben-Tage-Inzidenz gekoppelt. Sie entscheidet über Lockerungen oder Verschärfungen - und zwar in drei Stufen.
Inzidenz über 100
Bei einer Inzidenz über 100 tritt die Bundesnotbremse in Kraft. Die Einschränkungen, die dann gelten, sind hier nachzulesen.
Inzidenz zwischen 100 und 50,1 (Stufe 3)
Kontakte: Angehörige aus zwei Haushalten dürfen sich im öffentlichen Raum treffen. Dabei gibt es keine Begrenzung der Personenzahl.
Schule: Präsenzunterricht im Klassenverband. Einhaltung der Hygienestandards und zwei Tests pro Woche.
Kitas: Ab 7. Juni landesweiter Regelbetrieb, unabhängig von der vor Ort ermittelten Inzidenz, solange sie unter 100 bleibt.
Einzelhandel: Einkaufen ohne Test und Termin, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.
Gastronomie: Öffnung der Außengastronomie mit Test- und Platzpflicht. Das Umkreis-Verzehrverbot entfällt.
Hotels und Tourismus:
- Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen, in Wohnmobilen sind mit Test möglich.
- Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; dies gilt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene.
- Busreisen sind mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.
Freizeit:
- Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen wie zum Beispiel Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test.
- Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen mit Test. Liegewiesen bleiben geschlossen.
- Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test.
Sport:
- Kontaktfreier Außensport - auch auf Sportanlagen - mit bis zu 25 Personen ist bei negativem Testergebnis erlaubt.
- Freibäder dürfen für Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen mit Test.
- Bei Sportveranstaltungen im Freien sind bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzplan gestattet. Ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung.
Kultur:
- Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen mit Sitzplan und Test sind wieder möglich.
- Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test wieder erlaubt.
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen mit Test wieder möglich. Gesang und Blasinstrumente sind ausgeschlossen.
Messen und Märkte:
Messen und Ausstellungen sind mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept möglich.
Kinder-/Jugendarbeit:
- Gruppenangebote finden innen mit maximal zehn Kindern, außen mit 20 jungen Menschen (ohne Altersbegrenzung) mit Test statt.
- Ferienangebote und Ferienreisen sind mit Test wieder möglich.
Bildung (außerschulisch):
- Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten wieder gestattet, innen mit Test.
- Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten darf in Innenräumen mit 5 Personen abgehalten werden.
Verboten
Weiter verboten sind
- große Festveranstaltungen
- Partys
- private Veranstaltungen
- Tagungen und Kongresse
Inzidenz zwischen 50 und 35,1 (Stufe 2)
Kontakte:
Treffen im öffentlichen Raum sind erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten (ohne Begrenzung ;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Schule: Präsenzunterricht im Klassenverband. Einhaltung der Hygienestandards und zwei Tests pro Woche.
Kitas: Ab 7. Juni landesweiter Regelbetrieb, unabhängig von der vor Ort ermittelten Inzidenz, solange sie unter 100 bleibt.
Einzelhandel: Es dürfen mehr Kunden in die Geschäfte; Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter.
Gastronomie:
- Die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt.
- Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
- Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Hotels und Tourismus:
Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.
Freizeit:
- Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung.
- Wenn auch die Landesinzidenz unter 50 ist dürfen Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen.
- Gleiches gilt für Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test.
Sport:
- Draußen darf kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung stattfinden. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen möglich. Kein Test ist nötig.
- Fitnessstudios öffnen. In Innenräumen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Für Kontaktsport in Innenräumen gilt: maximal zwölf Personen mit Kontaktverfolgung sowie Test.
- Sportveranstaltungen draußen mit bis zu 1.000 Zuschauern möglich, aber maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test. Veranstaltungen innen können mit bis zu 500 Zuschauern mit Test und Sitzplan durchgeführt werden.
Kultur:
- Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test möglich.
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
- Museen usw. können ohne Termin besucht werden.
Messen und Märkte:
Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung durchführbar. Mit Test sind auch Kirmeselemente zulässig.
Kinder- und Jugendarbeit:
Gruppenangebote sind innen mit 20 Kindern, draußen mit 30 jungen Menschen (ohne Altersbegrenzung) mit Test möglich; innen wie draußen ohne Maske.
Bildung (außerschulisch):
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan möglich.
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten in Innenräumen mit 10 Personen mit Test erlaubt.
Tagungen und Kongresse:
Durchführung außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern mit Test möglich.
private Veranstaltungen:
Wieder möglich: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test
Verboten:
Partys und große Festveranstaltungen
Inzidenz bis 35 (Stufe 1)
Kontakte:
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.
Schule:
Präsenzunterricht im Klassenverband. Einhaltung der Hygienestandards und zwei Tests pro Woche.
Kitas:
Ab 7. Juni landesweiter Regelbetrieb, unabhängig von der vor Ort ermittelten Inzidenz, solange sie unter 100 bleibt.
Einzelhandel:
Wegfall der Sonderregel für über 800 Quadratmeter große Geschäfte.
Gastronomie:
Wenn auch die Landesinzidenz unter 35 ist, darf die Innengastronomie ohne Test besucht werden.
Hotels und Tourismus:
Busreisen können ohne Kapazitätsbegrenzung starten, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen.
Freizeit:
- Freibäder können ohne Test besucht werden.
- Bordelle dürfen mit Test öffnen.
- Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen mit Test öffnen. Ab 1. September können auch die Innenbereiche von Clubs und Discos öffnen, ohne Personenbegrenzung, aber mit Test und genehmigten Konzept. Voraussetzung ist, dass die Landesinzidenz unter 35 ist.
Sport:
- Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test möglich.
- Außen sind mehr als 1.000 Zuschauer zulässig, allerdings maximal 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, ebenfalls maximal 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan.
- Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 ist Innensport ohne Test erlaubt.
- Ab 1. September können Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test stattfinden.
Kultur:
- Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test gestattet.
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb in Innenräumen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang und Blasinstrumenten erlaubt.
- ab 1. September: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept möglich.
Messen und Märkte:
Ab 1. September können auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test durchgeführt werden.
Kinder- und Jugendarbeit:
Gruppenangebote sind innen mit bis zu 30 Kindern, außen mit bis zu 50 jungen Menschen (ohne Altersbegrenzung) ohne Test erlaubt.
Bildung (außerschulisch):
Ohne Maske am festen Sitzplatz gestattet; wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35: auch innen ohne Test.
Tagungen und Kongresse:
Durchführung außen und innen mit bis zu 1.000 Personen mit Test möglich.
private Veranstaltungen:
Außen sind bis zu 250 Gäste ohne Test erlaubt, innen bis zu 100 Gäste mit Test.
Partys:
Außen sind bis zu 100 Gäste, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand möglich.
Großveranstaltungen:
Ab 1. September können Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. mit bis zu 1.000 Besuchern mit genehmigtem Konzept steigen. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 ist: ohne Besucherbegrenzung.
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