Bundespräsidenten a.D. vergolden ganz legitim Ihren Ruhestand mit 314.000 € jährlich
Der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes kritisiert zwar die erheblichen Kosten für in Ruhestand versetzte ehemalige Bundespräsidenten, dass im Jahr 1959 gemachte Gesetz dazu, gibt den drei im Moment befindlichen Bundespräsidenten im Ruhestand aber das Recht dazu. Eigentlich wurde dieses Gesetz des "Ehrensoldes", im Jahr 1959 von der CDU gemacht, um Konrad Adenauer den Posten schmackhaft zu machen. Dieser lehnte zwar dankend ab, dass Gesetz aber blieb bis zum heutigen Tage.
Somit liegen die geprüften Ausgaben für die ehemaligen Bundespräsidenten der letzten fünf Jahren bis zu 2,3 Mio. Euro. Besonders auffällig waren dabei Jahresmietausgaben für ein Büro von 258 qm mit 78.000 €, aber auch Luxushotelzimmer für Sekretärinnen mit 320 € pro Nacht. Freizeitparkaufenthalte und vieles mehr.
Die Amtszeiten der drei noch verbliebenen Bundespräsidenten lagen zwischen 2 und 6 Jahren. In einer solchen kurzen Amtszeit, solche Bezüge zu erhalten und die Steuerzahler zu belasten ist moralisch verwerflich, aber eben gesetzlich so in Ordnung. Da aber alle drei Bundespräsidenten in Ihren Amtszeiten, diese Moral eingefordert haben, sollte man sie heute an Ihrer eigenen messen.
In unserem Land wird darum gerungen, wie die kleinsten Rentenansprüche sicher gemacht werden können, wie Altersarmut nach 40 Jahren Arbeit verhindert werden kann, auf der anderen Seite gibt es Gesetzgebungen von 1959, die völliger Realität von heute verloren haben und dennoch vollzogen werden.
Aufgrund der Menschen und das sind nicht wenige, die hier jeden cent Ihrer Rente umdrehen müssen, sollte es doch ein hohes moralisches Anliegen der zur Zeit im Amt befindlichen PolitikerInnen sein, dass Gesetz von 1959 in ein reales, heute angepasstes umzuwandeln.
Hier könnte sich beispielsweise auch der amtierende Bundespräsident Steinmeier in vorderster Front einsetzen.
Autor:Hans-Walter Ortmann aus Velbert |
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