Corona in NRW
Brauchen Schüler Weihnachten einen Test?
Wer am ersten oder zweiten Weihnachtstag einen Restaurantbesuch plant, stellt sich schnell die Frage: Und was ist mit Kindern? Die sind ja bis 15 Jahre von der 2G-Regelung ausgeschlossen.
Während der Schulzeit gelten Schüler grundsätzlich als getestet und brauchen nicht zusätzlich so genannte Bürgertests machen, um Einlass in Geschäfte, Restaurants oder Freizeiteinrichtungen zu finden. In den Schulferien aber ist das anders: Da die Kinder in den Ferien nicht getestet werden, müssen sie in dieser Zeit Tests vorlegen, um in Bereiche zu kommen, die 2G vorbehalten sind. Und schon kam bei Eltern die bange Frage auf, welches Testzentrum denn an den Feiertagen geöffnet hat, wenn beispielsweise am zweiten Weihnachtstag ein Restaurantbesuch geplant ist.
Bis 26. Dezember gelten Schüler als getestet
Das Land NRW hat diese Regel nun für die bevorstehenden Weihnachtsferien präzisiert: In der Schulwoche vom 20. bis 23. Dezember werden weiterhin alle Schultestungen wie üblich durchgeführt. Somit gelten Schüler bis einschließlich 26. Dezember als getestet.
Ab 27. Dezember werden Tests benötigt
Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten Schüler hingegen nicht als getestete Personen. Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.
8 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.