Bundesverfassungsgericht urteilt
Ausgangssperren und Schulschließungen waren verhältnismäßig
Sowohl die Ausgangssperren als auch Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen im Frühjahr 2021 waren mit dem Grundgesetz vereinbar. Das urteilten die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute.
Damit hat das Gericht Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen als Maßnahmen der "Bundesnotbremse" richteten. Die Richter vertreten die Auffassung: Die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie waren mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig. Sie verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Grundrechten. Die ausführliche Begründung des Gerichts kann man hier nachlesen.
Schulschließungen als erforderlich eingestuft
Auch mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Schulschließungen, die ab einer Inzidenz von 165 im Rahmen der Bundesnotbremse vorgesehen waren, wurden vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. "Das Verbot von Präsenzunterricht war zum Schutz der Bevölkerung vor infektionsbedingten Gefahren von Leib und Leben und zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems auch erforderlich", urteilten die Richter. Die Argumentation des Gerichts ist hier nachzulesen.
Entscheidungshilfe für das Bund-Länder-Treffen
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurden mit Spannung erwartet. Heute Mittag tagen Bund und Länder, um weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu beraten. Dabei werden die Urteile des Bundesverfassungsgerichts mit berücksichtigt werden.
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