Auflösung nicht erforderlich
Wie der Stadtanzeiger in der Ausgabe vom 27. November berichtete, strebt die Hauptschule Hardenberg die Umwandlung zur Sekundarschule an. Der Pressesprecher der Stadt Velbert Hans-Joachim Blißenbach nannte auf Anfrage die Voraussetzungen zur Gründung einer Sekundarschule, wobei neben der Abdeckung aller Lernniveaus, von Hauptschul- über Realschul- bis Gymnasialniveau sowie ausreichend Anmeldungen zusätzlich die Auflösung einer Realschule erfolgen müsse, um das Projekt zu realisieren. Hierauf meldeten sich Günter Hoffmann, Lehrer der Hardenbergschule, und Götz Lange, Fraktionsgeschäftsführer der Linken in Velbert, zu Wort und bezeichneten die Informationen Blißenbachs als fehlerhaft. So müsse zur Gründung einer Sekundarschule nicht zwingend die Auflösung einer Realschule erfolgen. Jennifer Spitzner, Mitarbeiterin der Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf, bestätigte diese Hinweise. „Zur Gründung einer Sekundarschule ist nicht zwingend die Auflösung einer Realschule erforderlich, solange die Schule, die umgewandelt werden soll, die Voraussetzungen der Lernniveaus und der Anmeldezahlen erfüllt“, so Spitzner.
Autor:Christian Michel aus Velbert |
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