Lockdown verlängert bis Mitte Februar
Auch Schulen und Kitas bleiben geschlossen bzw. im "Notbetrieb"

So leer bleibt es im Forum Duisburg noch bis Mitte Februar. Foto: lokalkompass.de/ M. Haack
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Der Lockdown wird verlängert bis 14. Februar. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Abend geeinigt. Lange diskutiert wurde die Verlängerung des Notbetriebs für Schulen und Kitas - mit dem Ergebnis, dass auch die Kinder zu Hause bleiben.

"Wir müssen jetzt handeln, um der Gefahr des mutierten Virus' vorzubeugen", sagte Merkel soeben. Zusätzliche Maßnahmen sollen den Weg abnehmender Infektionszahlen beschleunigen. Die Beschlüsse im Einzelnen:

Handel und Dienstleistungen

Der Lockdown für Einzelhändler, Dienstleister wie Friseure sowie Restaurants und Freizeiteinrichtungen wird bis 14. Februar verlängert. 

Kontaktbeschränkungen

Auch die Kontaktbeschränkungen werden verlängert. Bis Mitte Februar sollen Treffen eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich sein. "Aber die Zahl der Personen, die man trifft, sollte klein sein", so Merkel. 

Home-Office

Unternehmen müssen Arbeitnehmern überall dort, wo es möglich ist, das Arbeiten von Zuhause aus ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung wird das Bundesarbeitsministerium erlassen. Sie soll bis 15. März gelten. Dadurch sollen Kontakte im beruflichen Kontext reduziert werden und die Ansteckungsgefahr im ÖPNV minimiert werden. Dort, wo Arbeitnehmer vor Ort arbeiten, sollen Arbeitgeber sie mit medizinischen Masken kostenlos ausstatten. 

Schulen und Kitas

Schulen bleiben grundsätzlich bis 14. Februar geschlossen bzw. die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt.  Das weitere Vorgehen ab Mitte Februar soll mit Nachbarländern und Verbänden abgestimmt werden, kündigte NRWs Ministerpräsident Armin Laschet an. Falls sich das Infektionsgeschehen positiv entwickele, werde das Geschehen neu beurteilt, so Laschet. 
Kitas sollen weiterhin eingeschränkt geöffnet bleiben, wie bisher in NRW auch.

Verschärfte Maskenpflicht

Im Öffentlichen Personennahverkehr, zum Beispiel in Bahnen und Bussen, sowie beim Einkaufen müssen ab jetzt verbindlich "medizinische Masken" getragen werden. Es muss nicht die FFP2-Maske sein, es genügt auch die so genannte OP-Maske. Alltags- und Communitymasken hingegen genügen nicht mehr.