Kommunaler Ordnungsdienst hilft täglich
Aktuelle Informationen der Stadt Velbert rund um das Corona-Virus
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Velbert ist bis auf weiteres täglich (auch samstags und sonntags) jeweils von 10 bis 16 Uhr erreichbar.
Die Telefonnummer lautet 02051/262500. Die weiterhin gültige E-Mail lautet außerdem kod@velbert.de. Aufgrund der vielen Fragen aus der Bevölkerung in der derzeitigen Ausnahmesituation, wurde das Angebot des KOD derart ausgeweitet.
Richtige Ansprechpartner
Medizinische Informationen zum Corona-Virus gibt es weiterhin vom
Kreisgesundheitsamt unter www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Gesundheit/Ansteckende-Krankheiten/Coronavirus. Zudem hat der Kreis Mettmann ein Service-Telefon eingerichtet, das unter Tel. 02104/993535 werktags von 8 bis 20 Uhr sowie am Wochenende von 10 bis 14 Uhr zu erreichen ist.
Um den Kommunalen Ordnungsdienst zu entlasten, sollen Bürger außerdem bei Nachfragen zu einem bestimmten Thema bitte direkt die entsprechende Rufnummer während der üblichen Sprechzeiten von montags bis freitags anrufen (siehe Infos untern). Die Stadt Velbert hat zu verschiedenen Themenbereichen Rufnummern eingerichtet. Weitere Infos gibt es auf den Internetseiten der Stadt Velbert unter www.velbert.de und der Technischen Betriebe Velbert unter www.tbv-velbert.de.
Kontakte und Telefonnummern:
- Das ServiceBüro ist unter Tel. 02051/262391, unter Tel. 02051/262321 und unter Tel. 02051/262393 zu erreichen.
- Fragen zu beabsichtigten Bauvorhaben oder zu bereits vorliegenden Anträgen können Bürger per E-Mail an Bauberatung@velbert.de stellen (Bitte Aktenzeichen und Adresse des Vorhabengrundstücks angeben). Zudem besteht bei dringenden Angelegenheiten dienstags bis freitags die Möglichkeit, von jeweils 8 bis 13 Uhr unter Tel. 02051/262670 anzurufen.
- Das Steueramt können Bürger unter Tel. 02051/262397 kontaktieren.
- Fragen zu Vollstreckungsmaßnahmen beantworten Mitarbeiter unter Tel. 02051/262520.
- Angelegenheiten der Gewerbemeldestelle können Bürger unter Tel. 02051/262421 klären oder im Online-Portal unter www.velbert.de/buergerinfo/rathaus/online-services/gewerbeportal.
- Der Jugendhilfedienst ist unter Tel. 02051/262941 erreichbar.
- Mitarbeiter des Servicecenters der Technischen Betriebe informieren zu den Themen Kanal, Abfall, Straße, Grünflächen unter Tel. 02051/262626 oder per E-Mail an servicecenter.tbv@velbert.de.
Lukrafka informiert über Bußgelder
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf ein bundesweites Kontaktverbot in der Öffentlichkeit geeinigt. Ab sofort sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt.
Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Weitere Einzelheiten der Rechtsverordnung sind auf der Sonderseite zum Corona-Virus auf www.velbert.de einsehbar.
„Sie haben Ihre Solidarität gezeigt!"
Bürgermeister Dirk Lukrafka dankt allen Bürgern, die sich in den letzten Tagen mit wenigen Ausnahmen an das Betretungsverbot von Spielplätzen und Grünanlagen gehalten haben und auch sonst den Mindestabstand eingehalten haben. „Sie haben Ihre Solidarität mit Ihren Mitmenschen gezeigt und Ihren Teil zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus beigetragen. All denjenigen, die sich weiterhin unsolidarisch verhalten, sage ich hingegen ganz deutlich: Unser Kommunaler Ordnungsdienst wird die strikte Einhaltung der Kontaktsperre kontrollieren und bei Verstößen rigoros Bußgelder von mindestens 200 Euro je Person verhängen.“
Neuregelung für Kindertagesstätten und Schulen
Der Bürgermeister weist auf eine weitere wichtige Neuregelung für Kindertagesstätten und Schulen hin. Nach der Schließung der Schulen und dem Betretungsverbot für Kindertagesstätten hatte das Land NRW zunächst festgelegt, dass Kinder von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen), unter bestimmten Bedingungen weiter betreut werden. Die Landesregierung hat die bestehende Regelung nun ausgeweitet. Danach haben Eltern auch dann Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich arbeitet. Bisher mussten es beide sein. Außerdem wird die Betreuung auf das Wochenende und die Osterferien ausgedehnt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Velbert heute veröffentlicht. Sie ist ebenfalls auf der Sonderseite von www.velbert.de zum Corona-Virus nachlesbar.
Autor:Maren Menke aus Velbert |
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