Ab 28. Dezember in NRW
2G+ für Schwimmbäder, Fitnessstudios und Wellness
Ab 28. Dezember gilt in bestimmten Bereichen in Nordrhein-Westfalen 2G+. Das legt die heute (23. Dezember) veröffentlichte Coronaschutzverordnung fest.
Wer ab kommenden Dienstag im Fitnessstudio trainieren oder ein Schwimmbad besuchen möchte, braucht nicht nur einen Geimpft- oder Genesen-Status, sondern zusätzlich einen negativen Schnelltest. Dieser darf maximal 24 Stunden alt sein. Gleiches gilt für Wellnessangebote, zum Beispiel Saunen, Thermen, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen. Wie viele Bürgertests pro Woche kostenlos sind, wird nicht kommuniziert. Bisher galt ein Gratis-Test pro Woche und Person.
Weitere, bereits zuvor bekannte Maßnahmen ab 28. Dezember:
- 2G-Treffen mit maximal zehn Personen in Innen- und Außenbereichen
- Treffen mit Ungeimpften: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts.
- Großveranstaltungen ohne Zuschauer, zum Beispiel Fußballspiele
- Discotheken und Clubs geschlossen
- Feuerwerksverbot an Silvester
4 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.