Anmeldung an Grundschulen in Velbert
Schulpflichtige Kinder jetzt anmelden
Eltern, deren Kinder zum 1. August 2022 schulpflichtig werden, werden gebeten, diese bei dem Leiter einer Grundschule – Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule – anzumelden. Die Anmeldungen an den einzelnen Grundschulen finden von Dienstag, 2. bis Freitag, 5. November, statt.
Die Eltern werden gebeten, an einer der nachstehenden Grundschulen einen Termin zu vereinbaren. Bei der Anmeldung sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sowie der Anmeldebogen der anzumeldenden Kinder vorzulegen. Bei dieser Gelegenheit müssen auch die Schulneulinge vorgestellt werden. Auch körperlich und geistig behinderte Kinder unterliegen der Schulpflicht. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder müssen ebenfalls die Anmeldung ihrer schulpflichtig werdenden Kinder vornehmen. Es werden alle Kinder am 1. August 2022 schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2016 geboren wurden. Kinder, die danach das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt
sind (Schulfähigkeit). Außerdem sind alle Kinder anzumelden, die bereits schulpflichtig sind und vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Vor der Einschulung findet für die schulpflichtigen Kinder eine schulärztliche Untersuchung statt. Es wird gebeten, die Einladung zu dieser Untersuchung abzuwarten und sie zu befolgen.
Hinweise zu Corona
Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus wird dringend darum gebeten, die im Elternschreiben beigefügte Vollmacht bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitzubringen und das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zu begleiten. Außerdem gilt für Eltern und Kinder im Schulgebäude die 3G-Regel.
Autor:Claudia Jung aus Velbert |
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