Verbraucherzentrale NRW in Velbert
Tipps für ein sicheres und farbenfrohes Silvester-Feuerwerk
Für ein sicheres und farbenfrohes Silvester-Feuerwerk gibt die Verbraucherzentrale NRW in Velbert Tipps zum Umgang mit Raketen, Böllern und Co.
Für viele Menschen gehört das Feuerwerk zum Jahreswechsel dazu, egal ob selbst gezündet oder zum Zuschauen. "Wer sich für ein privates Feuerwerk entscheidet, kann einige Dinge beachten, um das Knall- und Lichtspektakel sicher und vielleicht auch etwas nachhaltiger zu gestalten. Auch für den Fall eines Unfalls sollten Verbraucher gewappnet sein", so die Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.
Silvesterbrauch nachhaltig gestalten
Lärm, Müll, Chemikalien, Feinstaub – gut für die Umwelt ist Feuerwerk nicht. Wer den Silvesterbrauch möglichst nachhaltig gestalten will, kann sich nach dem Motto „Gemeinsam genießen“ mit anderen zusammentun, sodass insgesamt weniger Pyrotechnik verfeuert wird. Hersteller kündigen für den Jahreswechsel 2022/23 zudem Produkte an, die mit weniger Plastikteilen und PVC-Verpackung auskommen oder sogar ganz darauf verzichten. Aus Rücksicht auf Katzen, Hunde und andere Tiere sind anstatt lauten Böllern und Heulern sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper die bessere Wahl.
Vorsicht vor unseriösen Online-Shops
Für den Verkauf von Feuerwerk gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Raketen und Böller müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer und dem CE-Zeichen. In Online-Shops findet sich mitunter auch Pyrotechnik mit hochexplosiven Mixturen, die in Deutschland verboten sind. Besonders dubiose Anbieter lassen die Ware mit gefälschten Prüfzeichen auf den ersten Blick legal erscheinen. Wer Feuerwerk online einkaufen möchte, sollte den Anbieter daher genau überprüfen. Ein Blick ins Impressum verrät, ob der Sitz des Unternehmens in Deutschland ist. In seriösen Shops kann Feuerwerk der Kategorie F2 wie Raketen, Batterien oder Knallkörper zudem nur befristet kurz vor Silvester oder mit entsprechender behördlicher Genehmigung oder Gewerbeschein verkauft werden.
Weitere Infos
Weitere Infos finden sich auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW.
Autor:Claudia Jung aus Velbert |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.