Schlangenfest und Velberter Lichter sind abgesagt
Die Corona-Pandemie lässt das öffentliche Leben weiter auf Sparflamme kochen. Mit dem Schlangenfest und den Velberter Lichtern finden zwei beliebte und stets gut besuchte Velberter Traditionsveranstaltungen in diesem Jahr nicht statt.
Auf das Schlangenfest und die Velberter Lichter, bei denen in diesem Jahr auch wieder die Biathlonstaffel-Stadtmeisterschaft ausgetragen werden sollte, freuen sich die Velberter sowie zahlreiche Besucher aus dem umliegenden Städten Jahr für Jahr.
Jörg Ostermann, Beigeordneter der Stadt Velbert, bedauert die Absage sehr: „Beide Veranstaltungen haben einen festen Platz im Terminkalender. In diesem Jahr macht die Corona-Pandemie leider diesen beiden Veranstaltungsformaten einen Strich durch die Rechnung.“ Grund für die Absage ist, dass zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus Großveranstaltungen, wie zum Beispiel Stadtfeste, entsprechend der aktuellen Corona-Schutzverordnung bis mindestens 31. Oktober untersagt sind.
Dank bei Vereinen
und Ehrenamtlichen
Jörg Ostermann, das Stadtmarketing Velbert und die Velbert Marketing GmbH bedanken sich bei den zahlreichen Vereinen, Ehrenamtlichen, Gastronomen und Teilnehmenden, die schon in den Startlöchern standen, um das Schlangenfest und die Velberter Lichter mit Leben zu füllen, für ihr Engagement. Gleichzeitig freuen sie sich schon jetzt auf die erste wieder mit vereinten Kräften umgesetzte Veranstaltung.
Verkaufsoffene Sonntage
finden eventuell dennoch statt
Traditionell ist mit dem Schlangenfest ein verkaufsoffener Sonntag verknüpft, der das vielseitige Angebot des größten Kinderfestes im Kreis Mettmann ergänzt. Und auch bei den Velberter Lichtern lädt der Einzelhandel in der heimeligen Atmosphäre der bunt beleuchteten Innenstadt zum Mondscheineinkauf mit verlängerten Öffnungszeiten ein. Um den von den Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie geschwächten Einzelhandel zu stärken, prüft die Stadtverwaltung zurzeit, ob der verkaufsoffene Sonntag und der Mondscheineinkauf losgelöst von den Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen. Einzelhandel und Öffentlichkeit werden rechtzeitig informiert, wenn es hierfür eine Genehmigung gibt.
Autor:Maren Menke aus Velbert |
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