Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden in Velbert
Unfallverursacher besitzt keine Fahrerlaubnis
Zu einem Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden kam es am Dienstagabend in Velbert. Besonders brisant: Gegen den Unfallverursacher besteht ein rechtskräftiges Fahrverbot.
Gegen 23.05 Uhr kam es an der Kreuzung Schlossstraße/ Friedrichstraße zu dem Verkehrsunfall mit leichtem Personen- und hohem Sachschaden. Zur Unfallzeit befuhr ein 35-jähriger Mann aus Hilden, mit einem schwarzen BMW 116, die innerörtliche Friedrichstraße, aus Richtung Innenstadt kommend, in Fahrtrichtung Werdener Straße. Als er sich der Kreuzung Schlossstraße näherte, befand sich die dortige Ampelanlage in Nachtschaltung und deshalb außer Betrieb. Die Vorfahrtsregelung erfolgte somit durch Verkehrszeichen, mit beschilderter Vorfahrt für die Schlossstraße.
Vorfahrt missachtet
Bei der Einfahrt in den Kreuzungsbereich missachtete der BMW-Fahrer die Vorfahrt eines 19-jährigen Velberters, der mit einem schwarzen Audi RS4 die Schlossstraße in Richtung Friedrich-Ebert-Straße befuhr. Es kam zur schweren Kollision der beiden Fahrzeuge, durch welche der Audi von der Fahrbahn und gegen einen Ampelmast auf dem Gehweg der Friedrichstraße geschleudert wurde.
Beim Unfall wurde der 19-jährige Audi-Fahrer nach eigenen Angaben nur leicht verletzt. Er lehnte eine sofortige medizinische Versorgung ab und wollte sich erst später eigenständig in ambulante ärztliche Behandlung begeben. Der 35-jährige BMW-Fahrer blieb nach eigenen Angaben unverletzt.
Gesamtsachschaden in Höhe von 16.000 Euro
An den zwei Unfallwagen entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von 16.000 Euro. Die Ampelanlage erlitt nach ersten Erkenntnissen keinen Schaden. Der nicht mehr fahrbereite Audi wurde abgeschleppt.
Rechtskräftiges Fahrverbot
Bei der polizeilichen Unfallaufnahme konnte sich der Unfallverursacher nicht ausweisen. Er führte weder persönliche Ausweispapiere, noch einen gültigen Führerschein mit. Bei den deshalb durchgeführten weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass gegen den 35-Jährigen bereits seit dem Januar 2019 ein rechtskräftiges Fahrverbot besteht, der Führerschein bisher aber nicht abgegeben wurde und deshalb zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben ist. Sein Führerscheindokument will der Hildener nach eigenen Angaben verloren haben. Gegen den Hildener wurde neben einer Unfallanzeige, mit den Tatbeständen der Vorfahrtsverletzung und fahrlässiger Körperverletzung, zusätzlich ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Jedes Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr wurde dem Beschuldigten von der Velberter Polizei bis auf weiteres ausdrücklich untersagt.
Autor:Maren Menke aus Velbert |
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