Trunkenheitsfahrt fiel einem vorbildlich handelnden Zeugen auf

Das Alkoholtestgerät der Polizei zeigte, bei einem freiwillig durchgeführten Test, einen Wert von mehr als 2,2 Promille an. 
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Mit 2,2 Promille Alkohol im Blut war am Wochenende eine 44-jährige Velberterin in einem SUV auf der Friedrichstraße unterwegs. Durch das vorbildliche Handeln eines aufmerksam agierenden Zeugen konnte die Polizei die Frau aus dem Verkehr ziehen.

Am späten Samstagabend, gegen 21.20 Uhr, bemerkte ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer den schwarzen Mitsubishi ASX, der auf der Friedrich-Ebert-Straße in auffällig langsamer und unsicherer Fahrweise unterwegs war. Der vorbildliche Zeuge informierte umgehend die örtliche Polizei über seine verdächtige Beobachtungen, folgte dem schwarzen SUV mit dem eigenen Fahrzeug und gab der Polizei dabei fernmündlich ständig aktuelle Standortmeldungen durch. So konnte der verfolgte Mitsubishi von der Velberter Polizei auch nur wenige Minuten später auf der Cranachstraße angetroffen und kontrolliert werden.

Deutlicher Alkoholgeruch aus dem Fahrgastraum

Am Steuer des Wagens saß eine 44-jährige Velberterin. Aus dem Fahrgastraum des Fahrzeugs schlug den Beamten deutlicher Alkoholgeruch entgegen und beim Aussteigen konnte sich die Fahrerin auch nur unter erkennbaren Schwierigkeiten auf den Beinen halten. Dennoch verneinte sie auf polizeiliche Frage jeden Alkoholgenuss. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest strafte sie Lügen. Das Alkoholtestgerät der Polizei zeigte, bei einem freiwillig durchgeführten Test, einen Wert von mehr als 2,2 Promille an.

Strafverfahren gegen die Mitsubishi-Fahrerin

Die Velberter Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die Mitsubishi-Fahrerin ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme eine Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein der Beschuldigten musste die Polizei beschlagnahmen, da die Velberterin gegen die Sicherstellung, wie aber auch gegen die Beschlagnahme, ausdrücklich Widerspruch einlegte. Parallel zum aktuellen Verlust der Fahrerlaubnis untersagten die Beamten der Beschuldigten jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich.

Anmerkung der Polizei:Die Polizei bedankt sich ausdrücklich bei dem aufmerksam und vorbildlich agierenden Zeugen, welcher am Erfolg der Polizei in diesem Fall maßgeblichen Anteil hatte.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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