Warnung der Polizei Mettmann
Trickbetrüger versuchen die Masche des "Schockanrufs"
Bislang noch unbekannte Trickbetrüger haben am Montag, 12. Juli, versucht, mit der Masche des "Schockanrufs" eine 80-jährige Velberterin um eine hohe Geldsumme zu betrügen. Die Polizei hat Ermittlungen einen eingeleitet und warnt eindringlich vor so genannten "Schockanrufen".
Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen war Folgendes geschehen: Gegen 14 Uhr erhielt die Velberterin einen Anruf. Als die Frau den Hörer abnahm, meldete sich eine schluchzende Frau, die sich als die Tochter der 80-Jährigen ausgab. Sie gab vor, einen Unfall verursacht zu haben, bei dem ein Fahrradfahrer ums Leben gekommen sei. Dann wurde die Velberterin zu einer weiteren Frau
weiterverbunden, die sich als Polizeibeamtin ausgab. Diese Frau schilderte der Seniorin nun, dass ihre Tochter in Untersuchungshaft müsse, wenn man die Kaution in Höhe von 60.000 Euro nicht überweisen würde.
Falsche Polizeibeamtin
Die falsche Polizeibeamtin setzte die Velberterin derart unter Druck, dass diese tatsächlich eine hohe fünfstellige Summe Geld auf ein Konto überweisen wollte. Als sie jedoch kurz darauf mit ihrer echten Tochter sprach, flog der Schwindel auf, und sie informierte die Polizei. Ob der Velberterin tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist, ist aktuell noch unklar und Gegenstand der Ermittlungen.
Warnung vor Trickbetrügern am Telefon
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um erneut und eindringlich vor Trickbetrügern am Telefon zu warnen. Im Falle so genannter "Schockanrufe" gaukeln die Täter den Angerufenen - meist Senioren - vor, ein Familienangehöriger befinde sich in einer akuten finanziellen, gesundheitlichen
oder rechtlichen Notlage. Nur durch die Zahlung einer hohen Summe Bargeld oder durch eine Überweisung könne Schlimmeres verhindert werden.
Verhaltenstipps der Polizei
- Geben Sie am Telefon niemals Informationen zu Ihren Vermögensverhältnissen preis.
- Lassen Sie sich auf keinen Fall dazu überreden, Überweisungen vorzunehmen oder gar Bargeld an einen Abholer zu übergeben.
- Wenn Sie einen Anruf mit solchen Forderungen erhalten, legen Sie einfach auf - Auflegen ist nicht unhöflich.
- Achten Sie darauf, dass die Verbindung tatsächlich getrennt ist.
- Melden Sie den Vorgang der Polizei - halten Sie auch Rücksprache mit Ihren Angehörigen.
Autor:Claudia Jung aus Velbert |
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