Polizei Velbert meldet wieder Betrugsfall
Seniorin um fünfstelligen Geldbetrag betrogen

Eine 85-jährige Seniorin ist in Velbert um einen fünfstelligen Betrag betrogen worden. | Foto: Polizei Mettmann
  • Eine 85-jährige Seniorin ist in Velbert um einen fünfstelligen Betrag betrogen worden.
  • Foto: Polizei Mettmann
  • hochgeladen von Claudia Jung

Eine 85-jährige Seniorin wurde am Donnerstagmittag, 12. Januar, durch einen falschen Bankmitarbeiter am Telefon um einen fünfstelligen Geldbetrag betrogen. Die Polizei warnt aufgrund des aktuellen Vorfalls noch einmal eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der Trickbetrüger.

Das war geschehen: Gegen 13 Uhr erhielt eine 85-jährige Velberterin einen Anruf eines vermeintlichen Bankmitarbeiters, der ihr schilderte, dass in den vergangenen Tagen mehrere Bankkunden mit Falschgeld betrogen worden seien. Auch bei der Seniorin bestehe der Verdacht, Opfer dieser Betrugsmasche geworden zu sein. Die geschockte 85-Jährige folgte den Anweisungen des Anrufers der vorgab, die sich in ihrem Besitz befindlichen Geldscheine am Telefon auf Echtheit zu überprüfen. Nach der angeblichen Prüfung forderte Mann die Seniorin dazu auf, die vermeintlich gefälschten Banknoten an einen Polizeibeamten zu übergeben, der nur kurze Zeit später an der Wohnungstür der Dame erschien. Die Velberterin übergab dem Mann Geldscheine im Wert eines geringen fünfstelligen Betrags.

Polizei alarmiert

Erst später zweifelte die 85-Jährige an der Echtheit des Anrufs und informierte folgerichtig die Polizei, die den Betrug aufdeckte. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren ein, und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung. Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall nutzen, um erneut eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der zum Teil professionell agierenden Betrüger zu warnen.

Tipps der Polizei

  • am Telefon immer aufmerksam sein und sich nicht unter Druck setzen lassen
  • im Verdachtsfall das Telefonat selbstständig beenden - Auflegen ist nicht unhöflich!
  • keine persönliche Daten oder Angaben zu Vermögens- oder Wohnverhältnissen am Telefon nennen.
  • nach finanziellen Forderungen unbedingt Rücksprache mit anderen Familienangehörigen, Bekannten oder der Polizei halten
  • von dem Anrufer nicht weiterverbinden lassen
  • im Zweifel immer die Polizei informieren
Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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