Blaulicht in Velbert
llegales Beschleunigungsrennen hat Folgen
Eine Streifenwagenbesatzung der Polizei bemerkte am nächtlichen frühen Sonntagmorgen, gegen 2.10 Uhr, zwei Fahrzeuge, die mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die innerörtliche Heidestraße (B 227) in Velbert befuhren und dabei in Fahrtrichtung Rheinlandstraße, auf zwei parallel verlaufenden Fahrspuren in Richtung Willy-Brand-Platz, unterwegs waren. Laute Motorengeräusche mit hohen Drehzahlen sowie schnelle Schaltvorgänge der beiden nebeneinander über die innerörtliche Bundesstraße rasenden Fahrzeuge wiesen sehr eindeutig auf ein illegales Beschleunigungsrennen hin.
Nach sofortiger Verfolgung mit Blaulicht, Einsatzhorn und polizeilichen Anhaltesignalen des Streifenwagens, konnten die beiden Raser, ein schwarzer BMW 328i und ein schwarzer VW Golf GTI 5 mit ABT-Tuning, in Höhe Berliner Straße gestoppt und überprüft werden. Bei ihrer Befragung stritten der 21-jährige BMW-Fahrer und der 20-jährige VW-Fahrer zwar ein Rennen gegeneinander gefahren zu haben, dennoch leitete die Velberter Polizei gegen die zwei jungen Fahrer Strafverfahren nach § 315d StGB wegen der Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ein. Die von den zwei Beschuldigten zuvor sicher nicht bedachten Konsequenzen ihres gefährlichen Fahrverhaltens, wie auch der strafrechtlichen Folgen aus den noch relativ neuen Strafbestimmungen der Paragrafen 315d und f StGB waren, dass die Velberter Polizei nicht nur sofort an Ort und Stelle die Führerscheine gegen den Widerspruch der beiden Männer beschlagnahmte. Gleiches galt auch für die zwei PS-starken Fahrzeuge, die auf Veranlassung der Polizei abgeschleppt und ebenfalls beschlagnahmt wurden.
Hinweis zum Thema:
-Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.
-Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.
-Die NRW-Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt.
-Im Zusammenhang mit illegalen Kraftfahrzeugrennen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 gegen 335 Raser ermittelt.
Autor:Maren Menke aus Velbert |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.