Polizei schnappt Raser
Illegale Autorennen auf öffentlicher Straße

Der Gesetzgeber hat 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft. | Foto: Polizei Mettmann
  • Der Gesetzgeber hat 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.
  • Foto: Polizei Mettmann
  • hochgeladen von Annette Schröder

Zwei Autos, die mit überhöhter Geschwindigkeit am späten Montagabend (25.02.2019, gegen 22.35 Uhr) auf der Velberter Straße (B 227) in Heiligenhaus in Fahrtrichtung Velbert-Mitte unterwegs waren, wurden von einer zivilen Streifenwagenbesatzung der Polizei beobachtet.

Die Beamten entschlossen sich deshalb den zwei auffälligen Fahrzeugen zu folgen. Auf Velberter Stadtgebiet wendeten die beiden Fahrzeuge, um dann zunächst mit nur leicht erhöhter Geschwindigkeit zurück in Richtung Heiligenhaus und dort weiter über die Pinner Straße in Richtung Stadtmitte zu fahren.
In Höhe der Kreuzung Pinner Straße an der Auffahrt A44 stoppten die beiden Wagen dann vor einer roten Ampel nebeneinander auf den zwei Fahrspuren der Bundesstraße. Bei Grün starteten die Fahrer dann klar erkennbar ein Beschleunigungsrennen gegeneinander und rasten mit deutlich mehr als 100 Stundenkilometern in Richtung Innenstadt - bei 50 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit! 
An der Ampel der Kreuzung Pinner/Dieselstraße wiederholte sich das Verhalten und die zwei Fahrzeugführer begannen erneut ein Rennen mit überhöhter Geschwindigkeit, bis sich die Fahrstrecke der zwei Fahrzeuge an der Abtskücher Straße trennte.
Der vom Zivilwagen verfolgte Wagen wurde auf der Westfalenstraße gestoppt und kontrolliert. Am Steuer saß ein 30-jähriger Velberter, der sein gefährliches und verkehrswidriges Fahrverhalten auf Vorhalt sofort einräumte. Der andere Wagen, der in die Abtskücher Straße abgebogen war und dessen Fahrer wurden von einer frühzeitig in die Fahndung eingeschalteten Streifenwagenbesatzung der Heiligenhauser Polizei nur wenige Minuten später an der Wohnanschrift des schnell identifizierten 22-jährigen Heiligenhausers angetroffen, der die Vorwürfe bestritt und gegen alle folgenden Maßnahmen der Polizei Widerspruch einlegte.
Die Polizei leitete Strafverfahren (§315d StGB) gegen die beiden miteinander bekannten Fahrzeugführer ein. Die Führerscheine und auch beide Fahrzeuge der Beschuldigten wurden von der Polizei sofort sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Parallel dazu untersagten die Beamten beiden Männern mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres ausdrücklich jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen.

Autor:

Annette Schröder aus Bochum

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