Brandstiftung: Kleine Zündelei bringt lange Haft
Harte Strafen drohen

Thema: Wie schwer wird Brandstiftung eigentlich bestraft? | Foto: Feuerwehr Heiligenhaus
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  • Thema: Wie schwer wird Brandstiftung eigentlich bestraft?
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Brandserien beschäftigen Polizei und Feuerwehr seit geraumer Zeit in Monheim und Heiligenhaus. Anlass mal zu fragen: Welches Strafmaß droht eigentlich Brandstiftern und wie oft werden sie gefasst? Wir recherchierten bei der Kreispolizei Mettmann und bei Staatsanwaltschaften.  Brände zu legen sind keine Kavaliersdelikte. Hohe Freiheitsstrafen sind möglich, je nachdem, wie schwer die Tat wiegt. Hohe Haftstrafen drohen, wenn Menschen verletzt werden.

Verschiedene Brandserien beschäftigen Polizei und Feuerwehr im Kreis Mettmann seit Monaten. Besonders in Monheim und in Heiligenhaus. Zeugen werden inzwischen sogar Belohnungen im vierstelligen Euro-Bereich versprochen.

Rauchgasverletzung unter anderem bei vier Kindern

Nun ereignete sich ein besonders schwerer Fall von Brandstiftung in Erkrath. Am Sonntag, 16. Oktober, brannte es im Keller eines Mehrfamilienhauses an der Immermannstraße Straße 3. Acht Menschen wurden dabei durch Rauchgase verletzt, darunter vier Kinder.

Abgesehen vom Leid der Opfer, kommen auf die Täter hohe Strafen zu. Gerade im Bereich der besonders schweren Brandstiftung ist die Aufklärungsquote hoch. Zwei von zwei Fällen im Jahr 2020 konnten gelöst werden, teilt die Kreispolizei Mettmann auf Anfrage mit. Im Jahr 2021 konnten drei von vier Fällen der besonders schweren Brandstiftung aufgeklärt werden. Diese liege immer dann vor, wenn eine schwere Gesundheitsschädigung eines Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen durch den Brand verursacht werde. Strafmaß: mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe. Werde jemand in die „Gefahr eines Todes gebracht“, beginne das Strafmaß bei fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Glücklicherweise gingen die diesjährigen Brandgeschehen der Serien in Monheim und Heiligenhaus noch glimpflich aus, da keine bewohnten Bereiche angesteckt wurden. Entzündete Objekte waren Müllcontainer, Autos oder ein Toilettenhäuschen. Doch auch hier ist das Strafmaß hoch: Allerdings sei das Anstecken einer Mülltonne zum Beispiel eine Sachbeschädigung gemäß §303 StGB und die könne mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Ein bis zehn Jahre Haft für "Verbrechen"

Würden Gebäude, Hütten, Warenlager, Fahrzeuge oder Wälder in Brand gesetzt, liege eine Brandstiftung gem. §306 ff. StGB vor, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (bis 10 Jahre) bestraft werden könne und somit einen Verbrechens-Tatbestand darstelle.
Trotz der Brandserien, die die Fallzahlen hochschnellen lassen, geht die Kreispolizei Mettmann statistisch zurzeit noch von "Momentaufnahmen" aus und teilt mit: "Generell können wir keine signifikanten Steigerungen in der allgemeinen Brandkriminalität erkennen."

Schwere Brandstiftung, wenn Menschen bedroht sind

Im Bereich der vorsätzlichen Brandstiftung, §306 StGB, wurden im Jahr 2020 von 31 Fällen sechs aufgeklärt – womit die Aufklärungsquote bei etwa 19 Prozent liegt. Im Jahr 2021 verzeichnete man 49 Fälle, hiervon wurden sieben aufgeklärt (14 Prozent).

Bei der schweren Brandstiftung, § 306 a StGB, lag die Quote 2020 bei etwa 27 Prozent und 2021 bei etwa 45 Prozent. Werde ein Gebäude in Brand gesetzt, das „von Menschen bewohnt“ wird, liege grundsätzlich immer eine schwere Brandstiftung vor.

Strafen der Vergangenheit

Elf Mal in Monheim Mülltonnen angesteckt, einmal brannte eine Hausfassade - dann erwischt: Die Täterin erhielt ein Jahr auf Bewährung. | Foto: Polizei Mettmann
  • Elf Mal in Monheim Mülltonnen angesteckt, einmal brannte eine Hausfassade - dann erwischt: Die Täterin erhielt ein Jahr auf Bewährung.
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Bei einer Serie von Containerbränden in Monheim im Februar und März 2020 wurde die ermittelte Täterin wegen fahrlässiger Brandstiftung in einem Fall (Hausfassade brannte) und Sachbeschädigung in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf Anfrage mit.

Zwei Jahre und sechs Monate für zwei Feuer

Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe erhielt ein Brandstifter aus Mettmann, der am Samstag, 14. März 2020, zwei PKW-Brände im Mettmanner Stadtgebiet vorsätzlich verursachte. Jener in der Tiefgarage am Jubiläumsplatz hatte eine starke Rauchentwicklung zur Folge. Das Foto zeigt die Löscharbeiten an der Feldstraße.  | Foto: Fotos: Kreispolizei Mettmann
  • Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe erhielt ein Brandstifter aus Mettmann, der am Samstag, 14. März 2020, zwei PKW-Brände im Mettmanner Stadtgebiet vorsätzlich verursachte. Jener in der Tiefgarage am Jubiläumsplatz hatte eine starke Rauchentwicklung zur Folge. Das Foto zeigt die Löscharbeiten an der Feldstraße.
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Weiteres Beispiel: Am Samstag, 14. März 2020, wurden zwei PKW-Brände im Mettmanner Stadtgebiet vorsätzlich verursacht. Einer in der Tiefgarage am Jubiläumsplatz, ein anderer in einer Nebenstraße. Laut Staatsanwaltschaft Wuppertal wurde der Brandstifter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Autor:

Harald Landgraf aus Dinslaken

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