Die Polizei Mettmann warnt
Gefährliche Situationen an Bahnschranken
Die Kreispolizeibehörde Mettmann hat in den vergangenen Wochen und Monaten vermehrt gefährliche Situationen an den Bahnübergängen im Velberter Stadtgebiet registriert, weil Autofahrer trotz geschlossener Bahnschranke Gleise überquert hatten. Dies nimmt die Polizei zum Anlass, um eindringlich vor einem solchen grob verkehrswidrigen und fahrlässigen Verhalten zu warnen.
Das war geschehen:
Velbert. In den vergangenen Tagen wurden der Polizei an den Bahnübergängen Bernsaustraße,
Kuhlendahler Straße und Bleibergstraße verstärkt von Bürgern Autofahrer gemeldet, die trotz geschlossener Bahnschranke an den Seiten der Schranke vorbeifuhren, um anschließend über die Gleise zu fahren. Eine dazu polizeilich durchgeführte Recherche ergab zudem das Ergebnis, dass es alleine in den vergangenen zwölf Monaten insgesamt 23 Polizeieinsätze an diesen drei Bahnübergängen gab, weil die Schranken auf Grund von Störungen dauerhaft geschlossen waren. Immer wieder waren dabei auch Autofahrer, aber auch andere Verkehrsteilnehmer, über die Gleise gefahren.Leider kam es bei einem solchen Manöver am Bahnübergang an der Bleibergstraße am 24. September schon zu einem Unfall zwischen einer Regionalbahn und einem Kleintransporter. Dabei hatte der 26-jährige Fahrer des Transporters Glück im Unglück - er blieb trotz des Zusammenstoßes unverletzt. Die Polizei leitete jedoch wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr (gemäß §315 StGB) ein Strafverfahren gegen den Mann ein - zudem wurde sein Führerschein beschlagnahmt, außerdem musste er ein hohes Bußgeld bezahlen und erhielt Punkte in Flensburg. Die Kreispolizeibehörde Mettmann berichtete über diesen Unfall in einer Pressemeldung, welche unter folgendem Link abgerufen werden kann:
www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/4717534. Zu einem ähnlichen Vorfall war es außerdem erst vergangene Woche gekommen, als am 29. Oktober an einem Bahnübergang in Langenfeld ein bislang unbekannterBusfahrer gegen die sich bereits absenkenden Bahnschranken gefahren war, um nicht vor der verschlossenen Schranke warten zu müssen. Hier hatte der Führer eines herannahenden Güterzuges eine Vollbremsung einleiten müssen, um einen möglicherweise verheerenden Zusammenstoß zu verhindern.
Daher an dieser Stelle ein Appell der Kreispolizeibehörde Mettmann:
Eine geschlossene Bahnschranke heißt "Stopp"! Bitte überqueren Sie die Gleise an einem Bahnübergang ausnahmslos nur dann, wenn die Bahnschranke geöffnet ist! Bringen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht wegen ein paar Minuten des Wartens in ernsthafte Gefahr! Riskieren Sie nicht Ihr Leben, um ein paar Minuten schneller am Ziel zu sein. Wenn Sie der Meinung sind, eine Bahnschranke ist defekt, melden Sie dies der Polizei, welche weitere Schritte in die Wege leiten wird. Umfahren Sie die Schranke aber keinesfalls! Auf Verkehrsteilnehmer, die sich nicht daran halten, kommen aufgrund der hohen Gefahr harte Konsequenzen zu: Wenn Sie trotz geschlossener Schranken einen Bahnübergang passieren, erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.