Denkmalschutz soll aufgehoben werden
„Was wird aus dem historischen Bahnhofsgebäude in Langenberg, sollte der Denkmalschutz aufgehoben werden?“, fragt sich zurzeit nicht nur Ratsmitglied Volker Münchow. Obwohl der Stadtverwaltung kein konkretes Gestaltungs-Konzept des Eigentümers vorliegt, unterstützt diese den Antrag auf „Entlassung des Gebäudes aus der Denkmalliste“.
Im Jahr 1995 wurde das alte Langenberger Bahnhofsgebäude von der Stadt Velbert als schützenswert empfunden und Roland Dabrock, damaliger Stadtplaner und Leiter der Unteren Denkmalbehörde, veranlasste den Denkmalschutz. Nun soll dies auf Wunsch der Stadtverwaltung wieder rückgängig gemacht werden.
Das Fachreferat für Industriedenkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland hat das Langenberger Bahnhofsgebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts daraufhin genau unter die Lupe genommen und wird der Stadt Velbert nun schriftlich mitteilen, ob es von der Denkmalschutzliste genommen wird. Vor vier Jahren wurde das Relikt aus längst vergangenen, aber dennoch historisch wichtigen Zeiten vom gebürtigen Langenberger Andreas Beyer erworben. Doch in den darauffolgenden Jahren lag das Gebäude weiterhin brach. Allenfalls der witterungsbedingte Verfall wurde immer sichtbarer. Jetzt möchte Bahnhof-Eigentümer Beyer den Denkmalschutz aufgehoben sehen und wird hierbei nach Angaben der Stadt von Bürgermeister Stefan Freitag und der Verwaltung unterstützt. Doch ob diese Entwicklung positiv ist, wird von vielen Bürgern bezweifelt.
„Die Stadtverwaltung hat hier das alleinige Entscheidungsrecht und muss sich nicht mit den politischen Gremien abstimmen. Das ist Fakt. Doch ich frage mich, warum die Stadt dem Wunsch des Eigentümers nachkommt, ohne zu wissen, was dieser mit dem Gebäude vor hat“, so Volker Münchow, SPD-Fraktionsgeschäftsführer. „Für mich steht fest, erst wenn ein fundiertes Konzept des Eigentümers über die Nachnutzung des ehemaligen Empfangsgebäudes und des Güterschuppens feststeht und dem Planungsausschuss vorgelegt wurde, darf über die Entlassung aus dem Denkmalschutz nachgedacht werden.“ Hier werde leider der erste Schritt vor dem zweiten gemacht.
Auch stelle sich die Frage nach der Gleichberechtigung von Eigentümern denkmalgeschützter Gebäude. Münchow denkt hier unter anderem an den alten Bahnhof in Neviges, der gerade von seinem Eigentümer kostspielig renoviert wird oder die Orangerie der Au. Ohne Denkmalschutzauflagen könne man zahlreiche Immobilien sicher innerhalb von kürzester Zeit komplett sanieren und das zu einem Bruchteil der projektierten Kosten, so der Politiker.
Autor:Astrid von Lauff aus Velbert-Langenberg |
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