Nebenkosten sind keineswegs nebensächlich

mmobilienexperte Wolfgang Kartheuser.Foto: PR | Foto: PR

Neben der Kaltmiete stellen die Nebenkosten Mietkosten dar, die einen beachtlichen Umfang erreicht haben. Man spricht nicht umsonst schon von einer zweiten Miete.
In vielen Fällen der Neuvermietung bildet die Höhe der Nebenkosten ein wichtiges Auswahlkriterium – bei sonst gleichen Wohnungen entscheidet sich der Mietinteressent für die mit den geringeren Nebenkosten; es zählt halt die Gesamtbelastung.
Die berechenbaren Nebenkosten werden im Mietvertrag vereinbart – den gesetzlichen Rahmen des Möglichen gibt die Betriebskostenverordnung vor. Nach unserer Erfahrung kann in durchschnittlichen Mietwohnungen, die keine baulichen Besonderheiten aufweisen, von folgenden monatlichen Durchschnittswerten ausgegangen werden: Heizkosten stellen den größten Einzelposten dar – etwa einen Euro/Quadratmeter müssen bei einer konventionellen Heizung schon veranschlagt werden. Der Wasserfaktor mit Kaltwasser, Abwasser und Warmwasser verursacht etwa 0,70 Euro/Quadratmeter. Der komplette Reinigungsbereich ist mit ca. 0,75 Euro/Quadratmeter beteiligt.
Hierzu gehören: Hauswart, Müllgebühren, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Straßenreinigung, Schornsteinfeger. Der Technikanteil macht ca. 0,30 Euro/Quadratmeter aus; darunter verstehen wir den Aufzug, Antennen- und Kabelkosten, allgemeinen Strom. Es kommen die Grundsteuer mit 0,20 Euro/Quadratmeter, die Versicherungen mit 0,15 Euro/Quadratmeter, sonstige Kosten für Sauna und oder Schwimmbad etc. können leicht zusätzliche ca. 0,20 Euro/Quadratmeter ausmachen.
Sie kennen das: Jeden Monat haben Sie mit der Miete Ihre Vorauszahlung geleistet, die Höhe orientiert sich am Vorjahresverbrauch und sollte nicht zu knapp bemessen sein (...denn sonst müssen Sie mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen. )
Der Vermieter, meist auch ein Verwalter, erstellt die Nebenkostenabrechnung – er darf sich mit der Erstellung maximal ein Jahr Zeit lassen; ein Jahr (zwölf Monate) nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes muss die Abrechnung zugegangen sein. Zum Beispiel muss die Abrechnung für das Kalenderjahr 2009 spätestens bis zum 31. Dezember 2010 zugegangen sein. Geht sie nicht in dieser Zeit zu, ist der Anspruch des Vermieters verwirkt.
Wie gesagt, der Vermieter muss diese Abrechnung erstellen und so gestalten, dass sie ein normaler Bürger verstehen kann; dabei – beim Verstehen - hilfreich sind die verwendeten Unterlagen, die der Mieter einsehen kann – er kann auch Kopien erhalten, muss diese aber bezahlen. Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung zur Erstellung nicht nach, riskiert er die Rückforderung der gesamten Nebenkostenvorauszahlung durch den Mieter.
Der Vermieter kann sich bei der Erstellung durch den Haus- und Grundbesitzerverein, der Mieter durch den Mieterverein beraten lassen.
Nebenkostenstreitigkeiten landen recht häufig vor Gericht – verhüten kann man dies durch eine klare Gestaltung des Mietvertrages und eine ebensolche, was die Nebenkostenabrechnung angeht. Die genannten Spezialisten, zu denen auch die Immobilienmakler gehören, beraten dabei gern.

Autor:

Janina aus dem Siepen aus Hattingen

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