Hausbesitzer müssen Kanäle prüfen lassen - Experten beantworten Ihre Fragen!

Klaus Krenz (rechts) und Harald Noster führen einen Packer mit Laminat ins Abwasserrohr ein. | Foto: Foto: Bangert
2Bilder
  • Klaus Krenz (rechts) und Harald Noster führen einen Packer mit Laminat ins Abwasserrohr ein.
  • Foto: Foto: Bangert
  • hochgeladen von Astrid von Lauff

Für viele Haus- und Grundstücksbesitzer besteht noch Erklärungsbedarf bezüglich des Paraphen 6a des Landeswassergesetzes NRW. Besonders die Fristen, also bis wann jeder Hausbesitzer seine Grundstücksentwässerung geprüft haben muss, ist für viele Bürger nicht transparent.
Jetzt haben sie die Gelegenheit, alle Fragen zu Fristen, Durchführungsverfahren und Kosten einem Expertenteam auf www.lokalkompass.de zu stellen. Die Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen Noster und Alonso werden alle wichtigen Fragen gewissenhaft beantworten.

EINFACH IHRE FRAGE ALS KOMMENTAR UNTER DIESEN ARTIKEL SETZEN, AUF DIE GLEICHE WEISE WIRD IHNEN GEANTWORTET.

Schon im Vorfeld trafen sich Vertreter der Technischen Betriebe Velbert (TBV), des Sondervermögens Abwasser Heiligenhaus und des Rohr- und Kanalreinigungsunternehmens Noster in der Redaktion des Stadanzeigers und informierten ausführlich über die gesetzlich vorgeschriebene Rohr-Dichtheitsprüfung, verpflichtend für alle Haus- und Grundstückseigentümer.
„Eigentlich stehen die Fakten schon seit der Landesbauordnung von 1995 fest. Inhaltlich hat sich im Landeswassergesetz von 2007 nichts geändert“, so Bernhard Wieneck, Geschäftsbereichsleiter Kanal bei den TBV. „Bis zum Jahr 2015 muss in Velbert demnach definitiv geprüft sein.“ So die Faktenlage in Velbert. Diese Frist gelte grundsätzlich für alle erdbedeckten Abwasserleitungen, ausgenommen seien hiervon lediglich reine Regenwasserleitungen.
„Dieser Termin steht fest und muss fristgerecht wahrgenommen werden“, so Wieneck. „Sollte in Ausnahmefällen bereits ein aktueller Dichtheitsnachweis bestehen, kann dieser natürlich eingereicht werden. Allerdings muss dieser Nachweis für die gesamten Abwasserleitungen gelten und den aktuellen Standards entsprechen. Handelt es sich um eine neue Anlage, also jünger als zehn Jahre, wird dies meist automatisch dokumentiert.“
Grundsätzlich sieht es die Gesetzgebung in Heiligenhaus ähnlich vor, doch: „Bei den Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen wurden Abänderungen der Fristen beschlossen“, erläutert Valentina Hajdukov vom Sondervermögen Abwasser das Vorgehen der Stadt Heiligenhaus.

Jeder Hausbesitzer ist gesetzlich verpflichtet, seine komplette private Grundstücksentwässerung auf Dichtheit zu prüfen. Fraglich ist für viele, bis zu welchem Zeitpunkt dies geschehen muss. Valentina Hajdukov, Stadt Heiligenhaus, Sondervermögen Abwasser, erläutert das Vorgehen in Heiligenhaus wie folgt: „Es gibt drei Bereiche: In der Hauptstraße 65 bis 251 bis zur Jahnstraße 1a bis 10, muss die private Grundstücksentwässerung bis zum 31. Dezember 2011 geprüft sein. Die Außengebiete mit Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben haben eine Frist bis zum 31. Dezember 2015.“ Der Rest aller Hauseigentümer könne auf der Homepage der Stadt Heiligenhaus die genaue Prüffrist erfahren. Spätester Termin ist hier Ende 2022, er könne aber auch schon wesentlich früher liegen. Aufgeteilt seien die Gebiete nach Straßen und Hausnummern, so Hajdukov und empfiehlt, schon jetzt auf die Internetseite zu schauen.
Eines steht für beide Städte nämlich fest und ist auch für Kanalreinigungsexperte Harald Noster Fakt: „Je früher, desto besser. Wie bei allen anderen wartungspflichtigen Bereichen rund ums Haus schützt sich der Eigentümer durch frühe Untersuchungen vor dem berühmten bösen Erwachen“, so Unternehmer Noster. „Für viele Hausbesitzer ist es selbstverständlich, ihr Dach auf lose Schindeln hin zu überprüfen oder die Heizungsanlage regelmäßig vom Fachmann prüfen zu lassen. Kanäle hingegen werden häufig stiefmütterlich behandelt, dabei kann dies fatale Folgen haben.“
Wer einmal Abwasser im Haus stehen hatte, weil der Kanal nicht mehr durchgängig war, brauche das kein zweites Mal, sind sich die Experten einig. Darüber hinaus spiele der Umweltaspekt beim Thema Dichtheitsprüfung ebenso eine entscheidende Rolle.
Die Städte weisen daraufhin, dass der Bürger bei der Wahl des Unternehmens, das die Leitungen auf Schäden untersuchen soll, genau hinschauen müsse. Zulassung, Referenzen, welche technischen Möglichkeiten hat die Firma, dies alles seien wichtige Kriterien bei der Auftragsvergabe.
Die Kosten beliefen sich pro Anschluss auf 300 bis 500 Euro, doch dies sei ein Mittelwert, auch die Länge der Kanäle spiele hier eine Rolle. Ein Kostenvoranschlag sei in jedem Fall ratsam.

Klaus Krenz (rechts) und Harald Noster führen einen Packer mit Laminat ins Abwasserrohr ein. | Foto: Foto: Bangert
Klaus Krenz bereitet einen Packer vor, mit Hilfe dessen das Rohr abgedichtet wird. | Foto: Ulrich Bangert
Autor:

Astrid von Lauff aus Velbert-Langenberg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

3 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.