Aufgepasst: Geänderter Kontopfändungsschutz

Lassen ihre Klienten nicht im Regen stehen: Jürgen Sevecke (rechts) von der Schuldnerberatung der Diakonie und Jochen Schäfer (links) von der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert raten Schuldnern zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos.Foto: von Lauff
  • Lassen ihre Klienten nicht im Regen stehen: Jürgen Sevecke (rechts) von der Schuldnerberatung der Diakonie und Jochen Schäfer (links) von der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert raten Schuldnern zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos.Foto: von Lauff
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Wer Schulden hat und verhindern möchte, dass sein gesamtes Guthaben in voller Höhe an Gläubiger ausgezahlt werden kann, muss bis zum Jahresende ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet haben. Die Diakonie Niederberg und die Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert raten daher zur Eile.
„Ab dem 1. Januar 2012 schützt nur noch ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto oder auch kurz P-Konto vor dem uneingeschränkten Zugriff von Gläubigern“, so Jürgen Sevecke von der Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Niederberg. „Wer also sicher gehen möchte am 2. Januar nicht vor einem leeren Konto zu stehen, sollte schnellst möglich aktiv werden.“
Daher ist es der Diakonie und der Sparkasse HRV als Kooperationspartner ein wichtiges Anliegen auf die geänderten gesetzlichen Regelungen aufmerksam zu machen. „Erhielt die Bank eines Schuldners von einem Gläubiger eine Kontopfändung, also einen gerichtlichen Beschluss, wonach die Bank sämtliches Guthaben an den Gläubiger überweisen muss, so galt bisher, dass das Geld innerhalb der ersten vier Wochen nicht an den Gläubiger ausgezahlt werden durfte“, so Jochen Schäfer, Pressesprecher der Sparkasse HRV. „In dieser Zeit hatte der verschuldete Kontoinhaber die Möglichkeit sich vor der Pfändung zu schützen.“ Dabei habe er unter anderem die Möglichkeit besessen unpfändbare Sozialleistungen innerhalb von 14 Tagen abzuheben und auch das Arbeitseinkommen konnte durch einen erbrachten Beschluss geschützt werden, so Schäfer.
Damit diese Sicherheit weiterhin gewährleistet ist, bleibt dem verschuldeten Bürger nun nur noch der rechtzeitige Gang zur Bank oder Sparkasse, um dort die Umwandlung seines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto zu veranlassen. Dies gehe jedoch nur bei nicht überzogenen Einzelkonten, so Schäfer. Und noch etwas gibt der Pressesprecher zu bedenken: „Es ist wichtig, dass der Kunde genau hinschaut, was für Gebühren für das neue Konto erhoben werden, denn hier gibt es große Unterschiede.“
Da hinter jeder Kontopfändung das Thema Verschuldung stehe, sei es darüber hinaus besonders wichtig hier Aufklärungsarbeit zu leisten, so Jürgen Sevecke. „Schulden vermeiden und der sinnvolle Umgang mit Geld stehen daher bei der Beratung ebenso im Vordergrund wie das Thema des Schuldenabbaus.“ Das ist auch erklärtes Ziel der Sparkasse HRV. Daher unterstützt diese seit geraumer Zeit die Schuldnerberatung auch finanziell. Eine Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto und eine kostenlose Beratung gibt es bei den Mitarbeitern der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Niederberg und unter der Telefonnummer 02051/952236.

Autor:

Astrid von Lauff aus Velbert-Langenberg

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