Geflohene aus der Ukraine genießen Sonderrechte
Flüchtlingshilfe fragt sich, warum?

Ukrainische Geflohene haben mehr Rechte als andere Flüchtlinge Velbert. Die Flüchtlingshilfe Velbert und das Projekt Deutsch Lernen, vom Land NRW geförderte Beratungsstelle für den Kreis Mettmann, veranstalten am Mittwoch, 8. Juni, 18 Uhr in Velbert, Hixholzer Weg 22, in den Räumlichkeiten des BBZ Altenkirchen GmbH & Co. KG eine migrationspolitische Podiumsdiskussion zum Thema "Sind die Ukrainer Geflüchtete erster Klasse?"
 

Mehr als 100 Millionen Flüchtlinge weltweit

Natürlich richten sich momentan alle Augen auf die Ukraine wegen des brutalen Angriffskrieges durch Russland. Es sind schon zirka vier Millionen Ukrainer innerhalb Europas auf der Flucht. Andererseits hat die Zahl der Geflüchteten weltweit einen neuen Höhepunkt erreicht. Laut UNHCR hat die Zahl der Geflüchteten weltweit die 100 Millionengrenze überschritten. Viele dieser Menschen sind ebenfalls wegen kriegerischer Konflikte auf der Flucht.
Die Ukrainischen Geflüchteten genießen dabei ein Sonderrecht in Deutschland, welches andere Geflüchtete nicht haben. Sie dürfen sofort eine Beschäftigung aufnehmen, dürfen sofort eine eigene Wohnung beziehen, bekommen sofort bezahlte Deutschkurse und bekommen sofort Sozialleistungen. Geflüchtete aus anderen Ländern müssen zunächst einen Asylantrag stellen, dessen Bearbeitung in der Regel mehr als 18 Monate dauert. In dieser Zeit müssen sie in Massenunterkünften bleiben, werden von Integration über Spracherwerb und Arbeit systematisch abgeschnitten.
 

Sonderrechte werfen Fragen auf

Die Flüchtlingshilfe fragt sich, warum das schnelle unbürokratische Aufnahmeverfahren nicht für alle Flüchtlinge gilt, denn niemand verlässt sein Land, lässt alles zurück und gibt sein gewohntes Leben und seine Sozialstrukturen ohne Grund auf. "Wir gehen konform mit den Forderungen des Flüchtlingsrates NRW. Wir begrüßen, dass alle Menschen, die aus der Ukraine fliehen, jetzt visumsfrei in Deutschland einreisen dürfen und hier großzügig aufgenommen werden. Mit dem "vorübergehenden Schutz" nach § 24 AufenthG erhalten sie unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis, können ihren Wohnort frei wählen und unterliegen keinem Arbeitsverbot. Dies wäre unter den Bedingungen des Asylsystems, das auf Kontrolle und Abschreckung basiert, nicht möglich gewesen.

Regeln für Ukrainer sollen für alle gelten

Aktuell sieht man den politischen Willen, eine möglichst unbürokratische Aufnahme für Flüchtlinge aus der Ukraine zu ermöglichen. Das sollte nun für alle Schutzsuchenden gelten: "Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz, die Zuweisung in bestimmte Kommunen und die langfristige Unterbringung in Lagern sind niemandem zuzumuten. Solche Gängelungen müssen endlich für alle Geflüchteten abgeschafft werden!", erklärt Mara Hasenjürgen vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Die Unterbringung in Massenunterkünften darf nur vorübergehend sein. Länder und Landkreise müssen sich jetzt vermehrt um dezentrale Unterbringung bemühen, um gesellschaftliche Teilhabe für alle Flüchtlinge von Beginn an zu ermöglichen." In der Diskussion will man sich den Fragestellungen nähern: Gerechte Ungerechtigkeit? ... oder … Wie rassistisch ist das deutsche Rechtssystem?
Es diskutieren  Prof. Dr. Arian Schiffer-Nasserie (Ev. Hochschule Bochum, Migrationsforscher), Dominik Hüging (GGUA), Ali Ismailovski (Flüchtlingsrat NRW) und Tatjana Kuschtewskaja (Ukrainische Autorin).

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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