Bürgerinitiative "Pro Nizzabad" macht mobil
Der Countdown läuft. Der Kampf um das Freibad im Nizzatal geht in die letzte Runde. Die Bürgerinitiative „Pro Nizzabad“ hat ein Bürgerbegehren gestartet. Bis zum 28. Februar müssen nun 4500 gültige Stimmen gesammelt werden - dann entscheidet der Rat neu, ob das Freibad noch eine zweite Chance bekommt.
„Die Langenberger Bürger wollen ihr Freibad. Wie schon vor zehn Jahren wehren sich die Velberter Bürger nun gegen die drohende Schließung des Bades“, so Gerda Klingenfuß, erste Vorsitzende der Bürgerinitiative„Pro Nizzabad“. „Wir reagieren damit auf demokratischem Weg auf den Ratsbeschluss von November, der die Schließung des Bades ab Mitte 2011 vorsieht.“ Nach zahlreichen, ungehörten Protesten bleibe den Velberter Bürgern nun nur noch der Weg über ein „Bürgerbegehren“.
In vielen Geschäften aller Stadtteile liegen jetzt die Unterschriftenlisten aus. Der Bürger hat hier die Möglichkeit, die Gründe, die für den Erhalt des Freibades sprechen, nachzulesen. Auch der Kostendeckungsvorschlag der Bürgerinitiative wird hier noch einmal ausführlich erklärt. Wer seine Unterschrift leistet,sollte auf eine leserliche Schrift achten, alle Felder ausfüllen und seine Stimme einmalig abgeben, also nur auf einer Liste unterschreiben.
„Wir haben uns das Ziel gesetzt 6000 Unterschriften zu sammeln, denn erfahrungsgemäß gibt es unterm Strich doch viele ungültige Unterschriften“, so Klingenfuß, die schon vor zehn Jahren das Langenberger Freibad mit einem Bürgerbegehren rettete: „Wir sind auch diesmal zuversichtlich und überlassen nichts dem Zufall. Ein Rechtsbeistand schützt uns vor eventuellen Verfahrensfehlern. Das können Kleinigkeiten sein und ist schnell passiert.“
Nach allen Seiten hin abgesichert sieht „Pro Nizzabad“ gute Chancen, dass ihr Bürgerbegehren Erfolg hat, schließlich handle es sich bei jeder Unterschrift um eine Wählerstimme, so Klingenfuß. Auf einer der nächsten Ratssitzungen würde dann, bei erfolgreicher Stimmsammlung, erneut das Langenberger Nizzabad Tagesordnungspunkt werden. Ist das Bürgerbegehren zulässig, entscheidet der Rat darüber ob es zu einem Bürgerentscheid kommt. In diesem Fall werden die Bürger zur Wahlurne gerufen und haben die Entscheidung in der Hand.
„Alle Argumente gegen den Erhalt des Freibads sind seitens der Bürgerinitiative entkräftet. Jetzt sind die Velberter Bürger am Zuge.“
Autor:Astrid von Lauff aus Velbert-Langenberg |
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