Bahnhof Langenberg kein Denkmal mehr?
Die Entlassung eines Gebäudes aus der Denkmalliste*1 ist nicht mit den politischen Gremien abzustimmen, sondern Sache der Stadtver-waltung. Trotzdem möchte ich mich in die Diskussion einbringen. Mit Überraschung habe ich die aktuellen Berichte zur Zukunft des Lan-genberger Bahnhofsgebäudes gelesen. Das Langenberger Bahnhofs-gebäude ist Teil der umfangreichen Bahnanlagen aus dem 19. Jahr-hundert, als Langenberg noch eine bedeutende Eisenbahnstadt war. Hier war einmal eines der größten Eisenbahnausbesserungswerke in Europa beheimatet. Alte Langenberger erinnern sich noch an die Ge-bäude am heutigen Standort der Feuerwehr*2.
Jahrelang passierte nichts mit dem Bahnhofsgebäude, jetzt soll also der Denkmalschutz fallen. Der neue Eigentümer wünscht sich eine Entlassung des historischen Bahnhofs aus der Denkmalliste. Soweit, so gut. Aber aus welchem Grund will dies der neue Eigentümer errei-chen? Was ist für den Eigentümer das Problem mit dem Denkmal-schutz? Ist es ein Problem, weil sich ein bebautes Grundstück ohne Denkmalauflage besser und teurer weitervermarkten lässt? Oder gibt es andere Gründe? Meines Wissens nach gibt es bisher nicht mal den Ansatz eines Konzepts, wie das ehemalige Empfangsgebäude und der Güterschuppen in Zukunft genutzt werden sollen. Gerade hatte der Regionalrat Düsseldorf im Städtebauinvestitionsprogramm 2011 einen Teil der für Langenberg vorgesehenen 2,5 Mio. Euro auch für den Bahnhof Langenberg fest eingeplant. Wenn das Gebäude jetzt aus der Liste entlassen wird, wird die Stadt dann wohl eine Teilsumme an die Bezirksregierung zurückgeben müssen. Auch stellt sich die Frage der Gleichbehandlung von Gebäudeeigentümern. Der Eigentümer des Nevigeser Bahnhofs hat mit viel privatem Geld nun endlich die Fassade des Bahnhofs denkmalgerecht saniert. Soll dieses Gebäude dann jetzt auch aus der Liste entlassen werden, oder die Orangerie der Villa Au, die Hellerstraße 20, und viele andere Gebäude wie das Bürgerhaus und Schloss Hardenberg. Ohne Denkmalschutzauflagen können diese Gebäude sicherlich innerhalb von kurzer Zeit komplett wiederhergestellt werden. Und das zu einem Bruchteil der projektierten Kosten, nur halt ohne Denkmalschutz.
Für mich ist klar. Erst wenn ein fundiertes Konzept des Eigentümers über die Nachnutzung der Gebäude feststeht und mit den politischen Gremien der Stadt abgestimmt ist darf über die Frage der Entlassung aus dem Denkmalschutz nachgedacht werden. Zweitens muss es eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Grund für diese Entlassung aus dem Denkmalschutz geben, gerade weil das Bahnhofsgebäude auch in den Bereich der Erhaltungssatzung Velbert-Langenberg fällt.
*1Nach §2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind Denkmäler „ Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“
*2 Anmerkung aus Wikipedia: Die Prinz-Wilhelm-Eisenbahn-Gesellschaft ist die älteste deutsche Eisenbahn-Aktiengesellschaft. Sie ging 1831 aus der drei Jahre zuvor gegründeten „Deilthaler Eisenbahn-Aktiengesellschaft“ hervor. Die PWE baute bis 1847 die umgangssprachlich auch „Prinz-Wilhelm-Eisenbahn“ genannte Bahnstrecke von Vohwinkel nach Überruhr (heute Stadtteile von Wuppertal bzw. Essen), diese erste Eisenbahnlinie zwischen den Tälern von Ruhr und Wupper war von Friedrich Harkort projektiert worden. Die bereits 1831 eröffnete Vorläuferstrecke von Hinsbeck (Ruhr) (heute Essen-Kupferdreh) nach Nierenhof (heute zu Velbert) durch das Deilbachtal war die erste Eisenbahnstrecke überhaupt auf deutschem Boden, gebaut von der „Deilthaler Eisenbahn-Aktiengesellschaft“, gleichfalls die erste ihrer Art in Deutschland.
Autor:Volker Münchow aus Velbert |
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