GEZ-Gebührenreform benachteiligt Senioren: Komplizierte Anträge und keine Möglichkeit der Abmeldung

Vor der Reform der Rundfunkgebühren hatten Senioren mit kleiner Rente zumindest die Sparmöglichkeit, Fernseher oder Radio abzumelden. Diese Möglichkleit gibt es nun nicht mehr. | Foto: Rolf van Melis/Pixelio.de
  • Vor der Reform der Rundfunkgebühren hatten Senioren mit kleiner Rente zumindest die Sparmöglichkeit, Fernseher oder Radio abzumelden. Diese Möglichkleit gibt es nun nicht mehr.
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Die Reform der Rundfunkgebühren sollte der große Wurf sein. Alles sollte einfacher und leichter nachvollziehbar werden. Doch nach und nach tauchen immer mehr Kritikpunkte auf. Erste Kommunen haben die Gebührenzahlung ganz eingestellt, weil sie die neue Regelung nicht nachvollziehen können. auch Senioren und Behinderte gehören zu den Benachteiligten.

Die CDU-Kreis-Senioren-Union schlägt Alarm: Zwar gebe es für Senioren und Behinderte die Möglichkeit, sich von der Gebühr befreien zu lassen, aber: „Um die Befreiungsformulare zu verstehen, müsste man Experte sein“, so zitiert die Senioren-Union den Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider.
Und tatsächlich, zwar bietet die GEZ auf ihrer Homepage umfangreiches Info- und Formularmaterial, allein das Verständnis fällt doch recht schwer. Bei Formulierungen wie „Anspruch auf Befreiung haben Empfänger von Pflegezulagen nach §267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach §267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird“ steigt der Laie schnell aus. „Das auszufüllende Formular sei für Senioren „unsäglich“, so die Union und stellt die berechtigte Frage, wer den Senioren hilft, diese Formulare auszufüllen. Ein Problem auch für diejenigen, die betreut wohnen, das dortige Personal ist schon zeitlich nicht in der Lage, allen Senioren beim Ausfüllen der sperrigen Formulare zu helfen.
Auch Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), hält die Gebührenreform für sozial nicht ausgewogen, besonders Behinderte und Senioren seien benachteiligt.

So haben zum Beispiel nur noch taubblinde Menschen nach aktueller ärztlicher Bescheinigung einen Anspruch auf Befreiung, eine Ermäßigung ist nur bei wesentlicher Seh- oder Hörbehinderung möglich. Als Nachweis dient hier das „RF-Merkzeichen“ im Schwerbehindertenausweis - vorzulegen im Original oder in beglaubigter Kopie.

Ganz entfällt die Möglichkeit, einfach auf Radio und Fernsehen zu verzichten und sich von der Rundfunkgebühr abzumelden. „Ältere Menschen mit wenig Rente sind jetzt automatisch beitragspflichtig. Sie hatten in der Vergangenheit wenigstens die Möglichkeit, durch den Fernseh-Verzicht Geld zu sparen und kamen so finanziell besser über die Runden“, so Bauer.

Keine Sorgen machen müssen sich dagegen diejenigen, die stationär in Pflegeheimen untergebracht sind. „In diesen Fällen ist das Haus selbst als Nutzer gebührenpflichtig, unsere Patienten dürfen quasi mitschauen“, erklärt Hans-Michael Haustein vom Marie-Juchacz-Haus in Unna. Hier hat die Pflegeleitungt bereits dafür gesorgt, dass die Bewohner von der Gebühr abgemeldet wurden.

Autor:

Elke Böinghoff aus Unna

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