Interessantes aus dem Bereich WEG: Zwischenabrechnung beim Verkauf einer Eigentumswohnung
Eine Zwischenabrechnung kann und darf bei einer WEG nicht im laufenden Wirtschaftsjahr erfolgen. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird die Hausgeldabrechnung erstellt und dem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zugestellt. Nur der eingetragene Eigentümer kann bei der Versammlung die Abrechnung anerkennen. Da das Ergebnis der Abrechnungen erst durch Beschluss in der Versammlung rechtskräftig wird, ist der neue Eigentümer für die gesamte Jahresabrechnung gegenüber den Miteigentümern also der...