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Will sich "Maternus" Bonifatiusverkauf vergolden

Nochbetreiber Maternus aus Berlin soll von Heim-Bewohnern verlangen, nicht nur ab dem 1.1.2020 an die Charlestongruppe 41,8% höhere Investitionskosten zu zahlen, NEIN auch rückwirkend für 2019.Das Gesetz fordert von der Einrichtung gegenüber den Bewohnern die Einhaltung der Formen des § 9 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Wenn Bewohner, deren Angehörigen oder Betreuer, nicht weiterhin durch gegebene Einzugsermächtigung blind zahlen, haben sie eine Unterstützung im...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 29.11.19
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