Anleinpflicht für Hunde aufgeweicht
Das wird die Gladbecker Hundebesitzer freuen: Die Anleinpflicht wurde jetzt durch ein Urteil des Oberverwaltungsgericht in Münster aufgeweicht. Danach ist für die Anordnung eines Leinenzwangs für Hunde im Wald in Nordrhein-Westfalen allein die Forstbehörde als Sonderordnungsbehörde zuständig, nicht aber die Kommunen. Sofern derartige Regelungen in örtlichen Verordnung stehen, sind diese nichtig. Für Gladbeck bedeutet das, dass die Anleingebote aus dem Gladbecker Ortsrecht nicht mehr gelten: Im...