Keine Einsprüche bei der Wahl zum Rat der Stadt Marl vom 25. Mai 2014
Die Wahl zum Rat der Stadt Marl vom 25. Mai 2014 wird gemäß § 40 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt. So lautet der Beschlussvorschlag für den Wahlprüfungsausschusses der am 19.08.2014, um 16:00 Uhr in der Ratsstube zusammen tritt. Der am 25. Mai 2014 gewählte Rat der Stadt Marl hat unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen, nachdem die Unterlagen von einem hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) vorgeprüft...