Volkshochschulen erhalten vom Land grünes Licht
Verhaltene Freude: An der VHS Essen erfolgt zunächst ein Teilstart
In der zweiten Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 1. Mai heißt es in Artikel 5: Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen, an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen bleibt nach Maßgabe gesonderter Anordnungen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zulässig. Dass die Volkshochschule ihren Kursbetrieb wieder aufnehmen...